E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
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Meinen Sie selbst angelegte Favoriten über die Verwaltung Favoritenliste EBM bzw. GOÄ?

Angelegte Favoriten können über den Menüpunkt Verwaltung, anschließend Favoritenliste ... (EBM, GOÄ) aufgerufen werden. Da wählen Sie bitte die zu löschende Leistung aus, markieren diese und drücken auf das "-".

Bei Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
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