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Meine Putzleute für die Praxis kommen abends nach Praxisende für 2 Stunden und dann früh morgens am nächsten Tag.

Jetzt kommt die Meldung, dass sie ihre Pausenzeit nicht eingehalten hätten, was bei 2 Stunden Arbeitszeit ja gar kein Thema ist .... kann man das abschalten?

Warum zählt sie Arbeitszeit dann für den Vortag?

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2 Antworten

Sehr geehrter Herr Kneußel,

dies ist keine Pause, sondern die Mindestruhezeit, wie sie im Arbeitszeitgesetzt § 5 Abseits 1 festgelegt ist:

„(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“

Ich bin mir nicht sicher, in wie fern wir Absatz 2 implementieren:

“(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.“

Aber auch den interpretiere zumindeste ich nicht als Dauerlösung. Ich frage trotzdem mal intern dazu nach.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Pamperin
Beantwortet von (10.5k Punkte)
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Guten Tag Herr Kneußel,

noch als Zusatz zum Kommentar meines Kollegen Herrn Pamperin:

So lange die gesamte Arbeitszeit, nach der noch keine Ruhepause von 11 Stunden gemacht wurde, 10 Stunden nicht übersteigt, ist der Hinweis im Screenshot eben auch lediglich ein Hinweis, dass durch das Starten der Stechuhr die 11 Stunden Ruhepause unterbrochen werden und somit nurnoch für einen kurzen Zeitraum gearbeitet werden kann (in Ihrem Screenshot noch 7 Stunden, da schon 3h am Vortag gearbeitet wurden). Nach einer Arbeitszeit von 10 Stunden wird die Stechuhr dann automatisch gestoppt und kann erst nach 11 Stunden Ruhezeit wieder gestartet werden. Dieses Verhalten lässt sich in den Systemeinstellungen unter dem Punkt "Erzwungener Stechuhrstop" (de)aktivieren. Diese Einstellung kann nur global für alle Nutzer vorgenommen werden.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass durch das Deaktivieren der Einstellung "erzwungener Stechuhrstop" eine Einhaltung der gesetzlich maximal erlaubten Arbeitszeit durch Arzeko nicht mehr überwacht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Kemp
Beantwortet von (1.2k Punkte)
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Danke!!! für die ausführlichen Erläuterungen .... ich werde schauen wie ich es mache
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