OTK Störung - IONOS als Mailserver®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Wir haben einige Dinge wie Quaddeln, Tapen und Atteste die von den Patienten bezahlt werden. Wir haben eine Barkasse. Aktuell arbeiten wir noch mit den Quittungsblöcken würde das gerne aber in Tomedo in ein Kassenbuch machen,

Nun stelle ich mir die Frage, wie ich das mit den Quittungen mache da ich nicht für alles eine Rechnung ausstelllen möchte. Hat sich da jemand schon mit beschäftigt? Geht das evtl schon in Tomedo? Am liebsten wäre mir, wenn die Quittung auf ein blaues Rezept gedruckt wird, mit Betrag und Art der Leistung.
geschlossen mit Kommentar: Führt am Thema vorbei und verbreitet falsche Infos
Gefragt in Anderes von (4.5k Punkte) 1 Spam-Meldung
geschlossen von
–2 Punkte
Hallo,

vielleicht wäre ja eine Rezeptvorlage in der Hausmedikation eine Lösung? Ansonsten eventuell analog zur Schul-AU ein Text, den man im Betrag/der Leistung verändern kann und auf ein A5-KV-Blatt oder dann eben auf ein Rezept drucken könnte.

Herzliche Grüße!
Rechtlich gesehen dürfen wir nur nach GOÄ abrechnen, es wäre also sinnvoll jedes Mal eine Rechnung zu drucken. Mit Favoriten geht das genau so schnell. Und mit Barkasse und Kassenbuch sollte man auch vorsichtig sein: wir sind alle dazu verpflichtet, Bareinnahmen nach Kassensicherungsverordnung zu verbuchen, man braucht zwingend ein Kassenbuch mit TSE. Die kann man bei tomedo dazubuchen, ich finde diese aber recht teuer, habe mir für das selbe Geld eine Minikasse mit Kartenleser und integrierter TSE zugelegt.

Man kann das auch alles ignorieren und mit Pauschalen auf Quittungen arbeiten, aber wenn das Finanzamt prüft wird es teurer...
Aus dem Grund gibt es keine Barzahlung mehr. Nur noch auf Rechnung. Plane aber eventuell Kartenzahlung, aber auch nur mit Rechnung.
Wir nutzen aus den vorgenannten Gründen auch keine Barkasse mehr: nur noch Zahlung per Überweisung oder EC.

Seit 1.127.0.11 gibt es auch eine EC-Terminalschnittstelle, die das ganze nochmal vereinfacht.
Wir haben in der Praxis schon EC Zahlung. Aber für Beträge bis 20 Euro lohnt das ja nicht , bei den Kosten.

Dass wir ein TSE Kassenbuch brauchen ist Quatsch, da wir keine Registrierkasse haben, sondern eine offene Barkasse ( ich denke kein Arzt hat eine Registrierkasse, wenn doch, dann selbst Schuld.)

Und Barzahlungen ablehnen ist auch nicht erlaubt.

Wir funktioniert das mit der EC Schnittstelle? Habe dazu nichts gefunden im Handbuch.

Mir ging es in erster Linie darum, kleine Quittung raus zu geben statt jedes mal eine DinA4 Rechnung. Aber vllt sende ich diese einfach den Patienten per Email und drucke diese nicht aus.

1 Antwort

Hier einmal zum Thema Rechnungen. Laut Verbraucherzentrale ist eine Rechnung Pflicht:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/igel-keine-vorkasse-bei-selbstzahlerleistungen-12353#:~:text=Generell%20müssen%20Praxen%20keine%20Kartenzahlung,nach%20Erhalt%20der%20Rechnung%20bezahlen.

Nach dieser Webseite betreiben Sie eine offene Ladenkasse. Diese kann schriftlich (analog) oder digital erfolgen. Beides hat aber hohe Anforderungen. TSE-Fähigkeit wohl nicht, aber es muss GOBD-konform sein (GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Zitat: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine ordnungsgemäße Kassenführung die Einhaltung der Einzelaufzeichnungspflicht, der Aufbewahrungspflichten der Belege und des Grundsatzes der Unveränderbarkeit von Daten und die Datensicherung, sowie die jederzeitige Kassensturzfähigkeit voraussetzt.

https://mock-steuerberatung.de/blog/kassenbuch-arztpraxis

Und ein Zitat zur Bargelannahme: Einzelhändler und andere Geschäfte dürfen Bargeldzahlungen nicht ablehnen – außer, beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt.

https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Falschgeld/falschgeldFrage01.html#:~:text=Einzelhändler%20und%20andere%20Geschäfte%20dürfen,Gesetz%20nicht%20anders%20geregelt%20ist.

Aus diesen Gründen gibt es bei uns keine Barzahlung, sondern nur eine Rechnung. Diese wird einfach auf unser Konto überwiesen.

diesen Gründen gibt es bei uns keine Barzahlung, sondern nur eine Rechnung. Diese wird einfach auf unser Konto überwiesen.

 

Meine Zeilen hier ersetzen natürlich keine Beratung durch ihren Steuerberater.

Beantwortet von (25.1k Punkte)
0 Punkte
Ich habe in der Familie und Freundeskreis Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Juriste und Finanzbeamte und mich vor meiner Niederlassung von allen Seiten beraten lassen. Glaube Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass wir genug Dinge falsch machen was unsere Finanzen angeht, die Barkasse ist es allerdings nicht ;)

Eine Quittung kann auch eine Rechnung sein. Was sie in unserem Fall auch ist, da Leistung, Leistungerbringer und Kosten drauf stehen;)

Aber die Diskussion ist nicht bestandteil dieses Threads :)
Ihnen ist aber schon klar, daß sich das seit 01.04.2021 geändert hat? Wie der Kollege Stößel schon schreibt, sind sie seitdem dazu verpflichtet, die Daten "unveränderbar zu erfassen". Das geht eben nicht mit dem normalen tomedo Kassenbuch oder einer Exceltabelle, sondern nur mit einer TSE oder einer adequaten Einrichtung. Die Alternative ist ein handgeschriebenes Kassenbuch, bei dem auch manipulationssicher gearbeitet werden muss (keine Leerzeilen lassen, dokumentenechter Stift) dies wird aber nur bei geringen Bareingängen empfohlen. Das wurde damals zur "Scharfschaltung" der KassensicherungsV hier auch diskutiert, gab auch eine Onlinefortbildung von tomedo dazu.

Eine Quittung kann in einigen Branchen selbstverständlich auch eine Rechnung sein. Sie ist aber keine Rechnung nach GOÄ, zu der Sie bei privatärztlichen Leistungen verpflichtet sind.

Die Chance, daß Sie geprüft werden als Arztpraxis ist tatsächlich nicht groß, ich kenne viele Praxen in der Umgebung, die es genau wie Sie machen (teilweise auch gar keine Quitung schreiben) und  damit noch nie Probleme hatten. Ich mache den kleinen Mehraufwand gerne um auch für den unwahrscheinlichen Fall einer Betriebsprüfung gewappnet zu sein.
Also das ist zum Teil gefährliches Halbwissen hier. Meine Frage bestand nicht darin mich falsch zu "beraten" wie ich meine Finanzen führe. Ich hatte nur gefragt, ob und wie es die Möglichkeit gibt "Quittungen" bei Kleinbeträgen zu machen. Und eine Quittung kann auch GOÄ konform sein....
Wenn man in einem Forum eine Frage stellt, muß man auch damit rechnen und leben, daß dort diskutiert wird. Wenn man dann Antworten, die ja vom Kollegen Stößel durchaus von sehr guten Quellen unterlegt wurden, als "gefährliches Halbwissen", "falsche Beratung" und sogar "Verbreitung falscher Infos" tituliert, irritiert mich das etwas und entspricht nicht dem Stil, den ich aus dem Forum kenne.
Meine Frage war aber ein anderes Thema. Und ich glaube Fachmännern und Frauen, welche mich auch zu diesem Thema beraten dürfen ( im Gegensatz zu einem Arzt) und in meiner Glaubwürdigkeit über irgendwelchen Internetquellen liegen!  Ist wie mit den Patienten und Google....
Also ich weiß ja nicht, wie alt ihre Informationen sind und wann sie das letzte Mal einen Fachmann zu dem Thema befragt haben. Ich wollte nur verlässliche Quellen zu diesem Thema präsentieren, um vielleicht eine Verunsicherung anderer Kollegen bei diesem Thema - das sicherlich nicht bei jeder Person im Bewusstsein vorhanden ist - zu verhindern. Meine Quelle lautet ja nicht "Zentrum für alternative Buchführung" oder ähnliches.

Ich weiß auch nicht, wie Sie mit Patienten umgehen, die mit validen Quellen zu Ihnen kommen und Ihre Meinung kundtun. Ich denke, dass wenn ein Jurist oder Steuerberater mit einer sauberen Internetrecherche zu Ihnen kommt Sie das vielleicht doch ernst nehmen sollten.

In der Hoffnung keine Spam-Meldung zu kassieren, hier noch das oben genannte Webinar von RA Frotscher:

18,050 Beiträge
26,287 Antworten
47,015 Kommentare
25,362 Nutzer