Unsere Prüfung ist beendet und ich teile hier einige Erfahrungen. Vorab, wir haben versucht alles richtig zu machen, hatten bereits eine Prüfung vor 8 Jahren bei der alles in Ordnung war und zwei Steuerberaterkanzleien haben uns nicht auf die Thematik hingewiesen. Die Prüfung dauerte ein ganzes Jahr.
Es ging bei uns hauptsächlich um die Einteilung von Heilbehandlungen. Welcher Eingriff ist eine Heilbehandlung und welcher nicht und muss MwSt aufrufen. Ich will hier gar nicht ausschweifen, das FA hat den Standpunkt das es praktisch keine Heilbehandlung gibt. Ein psychologisches Gutachten und eine fachfremde Bestätigung der Diagnose sichert die Mehrwertsteuerfreiheit für den Patienten - wahrscheinlich - sicher ist das nicht. Das Finanzamt hat bis zur letzten Sekunde gefordert sich direkt an den Praxis-PC zu setzen und dort die Karteien anzusehen. Das dürfen sie genau wie die durchsicht der revisionssicher gespeicherten Emails.
Hier kommen wir zu Zollsoft und Tomedo. Wir hätten sie natürllich gerne an den PC gelassen um den Verdacht auszuschliessen, wir hätten dem FA wichtige Informationen vorenthalten beim Export und Schwärzen der 60 vollständigen Akten die sie zur Ansicht gefordert haben. Vollständig ist sowieso nicht möglich und Fotos ganz heikel bei der Einhaltung der DSGVO.
Um das FA an den PC zu lassen braucht Tomedo Eigenschaften die es nicht hat.
- anonymer Modus. Es werden keine Patientendaten gezeigt, nirgendwo.
- Zugang nur zu bestimmten Karteien
- anonymisierte PDF (Überweisungen, Briefe etc)
- angezeigter Zeitraum (Prüfungszeitraum)
- Nachweis von §630f und unveränderter Kartei, Karteikartenintegrität
- Nur lesen Modus
Vor allem bei den PDF wüsste ich nicht wie das gelöst werden sollte. Technisch sicher eine Herausforderung. Zollsoft hat nie die Anstrengung unternommen PDF Inhalte aufzuarbeiten. Das wäre für die Automatisierung sinnvoll gewesen und eben auch für den Behördenzugang.
Defakto hat das FA hier ein Mittel um den Arzt, selbst wenn er alles versucht hat richtig zu machen mit dem Rücken an die Wand zu stellen, er braucht nur ausreichend Igel Fälle zu haben, dass die MwSt Nachzahlung für einen Zeitraum von drei jahren weh genug tut. Hat er nicht über das normale Mass hinaus Anstrengungen unternommen den Status Heilbehandlung zu sichern, hat der Arzt ein Problem. Rechtlich haben wir Urteile vorgelegt, dass der Arzt eine Diagnose stellen darf und diese gilt und auch psychologisch beurteilen kann ob es sich um eine Heilbehandlung handelt. Akzeptiert wird dies jedoch nicht. Alle unsere Fälle waren ICD kodiert.
Helfen würde es den Beamten gleich an den PC zu setzen aber mit dem aktuellen Tomedo geht das nach der DSGVO nicht. Zumindest fiscal haben wir die Möglichkeit mit dem revisionssicheren EcoDMS.