In der Praxis soll stets der Rechnungsnummernkreis für Privatrechnungen von dem Arzt, der die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht (in die Kartei eingetragen hat) hat, verwendet werden. Es kann aber der "Abrechnende Arzt" (s.u. ganz rechts, Arzt: "SG") in dem Rechnungserstellungsfeld und der "Abrechner", der in den Rechnungsdetails aufscheint (s.u. "GA") auseinanderfallen.
1) Warum können "abrechnender Arzt" und "Abrechner" auseinanderfallen, wie unterscheiden sich die Begriffe, insbesondere im Rahmen der Privatrechnungserstellung?
2) Auf was kommt es an, dass der Rechnungskreis/das Konto eines Arztes vorbelegt wird? a) Den Eintrag des Behandlers in Tagesliste b) Der Arzt, der die DOK erbracht hat? c) Der Arzt, der die Rechnung erstellt hat d) ... der als Leistungserbringer bei der Rechnungserstellung gesetzt wurde (hat bei dem Beispiel unten nicht geklappt), e) oder als abrechnender Arzt bei der Rechnungserstellung (hat bei dem Beispiel unten nicht geklappt) f) oder als Abrechner in den Rechnungsdetails gesetzt ist (kann nicht sein, da der Rechnungstyp/Konto sich nicht ändert, wenn man den Abrechner ändert). Und was ist dann die jeweilige Funktion der anderen Begriffe?
3) Kann man vorbelegen, dass immer der tatsächliche Behandler (also nicht, der in die Tagesliste eingetragen wurde, sondern der die Karteieinträge vorgenommen hat, verwendet wird und welches Kästchen darf man nicht mehr anfassen, damit sich daran nichts ändert?
Sie sehen, ich bin verwirrt - nur ich?
Dankeschön!
Axel Anker