Liebes OTK2-Team!
Patient:innen, die sich in den Facharztvertrag der AOK BW u.ä. eingeschrieben haben, haben einen Anspruch auf einen Akuttermin innerhalb von 14 Tagen. Daher wäre es, v.a. auch bei Terminarten für Zuweiser:innen, sehr hilfreich, wenn dies als gesonderte Versicherungsart neben GKV, PKV, Selbstzahler und BG auswählbar wäre. Dann könnten wir auf entsprechende Terminanfragen einfacher reagieren.
Herzlichen Dank und Grüße!
J.v.Keller
Patient:innen, die sich in den Facharztvertrag der AOK BW u.ä. eingeschrieben haben, haben einen Anspruch auf einen Akuttermin innerhalb von 14 Tagen. Daher wäre es, v.a. auch bei Terminarten für Zuweiser:innen, sehr hilfreich, wenn dies als gesonderte Versicherungsart neben GKV, PKV, Selbstzahler und BG auswählbar wäre. Dann könnten wir auf entsprechende Terminanfragen einfacher reagieren.
Herzlichen Dank und Grüße!
J.v.Keller