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Ich bekomme in letzter Zeit häufiger diese Fehlermeldung bei Privatrechnungen:

Was soll mir das sagen? Die 1 und die 5 darf ich doch jedesmal abrechnen, oder nicht?

 

Gefragt in Frage von (25.3k Punkte)
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Hier noch die Ziffern:

2 Antworten

Die 1 darf pro Behandlungsfall neben Ziffern aus den genannten Kapiteln nur ein Mal abgerechnet werden, streng genommen. Wird aber nur selten beanstandet.
Beantwortet von (37.2k Punkte)
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Empfehlung meiner Abrechnungsgesellschaft: Diagnose als Bgründung angeben. So wird im Zweifel deutlich, dass es sich um unterschiedliche Behandlungsfälle handelt (ist nach GOÄ ja auf dieselbe Erkrankung bezogen). Seit Jahren keine Beanstandung mit diesem Vorgehen.
Bei mir beanstandet die PVS das auch immer. Ich werde es mal mit dem Tipp versuchen.
Ja, dass ist mir auch aufgefallen, es gibt hier neuerdings eine nicht korrekte Fehlermeldung:
 

Ich mache 1 und 6 mit anderen Ziffern am 01.01.23, und dann die 5 (ohne 1) mit anderen Ziffern am 12.01.23 (selber Behandlungsfall)

Auch hier ploppt die oben genannte Fehlermeldung neuerdings auf. Dabei ist doch korrekt abgerechnet, oder?

 

Viele Grüße
Beantwortet von (1.7k Punkte)
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Anbei der Screenshot:

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