OTK Störung - IONOS als Mailserver®
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BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Hallo

ich habe heute gelesen, dass ab 1.1.23 der Teil für den Arbeitgeber auch elektronisch über die eAU verschickt werden muss/soll.

Wird dafür noch ein Update von Tomedo nötig sein? Was ändert sich in Tomedo? Dann drucken dem Patienten nur noch das Blatt für den Versicherten aus- oder nach wie vor auch noch den Teil für den Arbeitgeber?
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Wenn der Pat./ die Pat doch die AU will, ist diese auch dann ohne Unterschrift in Ordnung ?

4 Antworten

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Hallo Frau Rother,

laut KBV:

Ab dem 1. Januar 2023 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen - sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

https://www.kbv.de/html/e-au.php

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Ah super. Danke für die schnelle Info!
Gibt es in Arzeko die Möglichkeit AUs der Mitarbeiter zu erfassen und das dann als Datensatz an das Lohnbüro zu senden um den Abruf der eAU anzustossen?
Welchem Button muss ich beim Ausdrucken eigentlich betätigen? Und gibt es auch eine Möglichkeit ohne Ausdruck?
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Die untere Zeile der Knöpfe sagt denke ich klar was passiert. Wenn "Sende KK" steht, dann wird nur an die Krankenkasse gesendet ... mehr nicht.

Welchen Knopf Sie nutzen "müssen" hängt von Ihrem Anwendungsfall ab. Der Grüne Knopf ("Sende&Drucke") ist der KBV vorgesehene Anwendungsfall, der blaue Knopf ("Drucke AG/V") ist der Forum-Konsenz-Präferenz-Knopf für schnelles Arbeiten während der Sprechstunde.
Vielen Dank! Wird dann der rechte untere farblich hinterlegte Button durch einen neuen ersetzt? Und können dann unsere Angestellten den Sende-KK-Button verwenden?
Welche Button sollte bedient werden, wenn gar nichts ausgedruckt werden soll, sondern nur die Arbeitsunfähigkeit für späteres Versenden gespeichert werden soll?
Also "Speichern" macht schonmal keinen Sinn. Dann muss ich in der Verwaltung jede AU einzeln öffnen und dann Senden.
Das geht per Stapelsignatur aber schon auch in einem Schwung
@Herr Stößer,

der sendeKK-Knopf in der AU sendet nur die eAU an die Krankenkassen. In der eAU-Verwaltung gibt es den Signieren-Und-Senden-Knopf, der verschickt auch nur der eAU Teil an die Krankenkasse.

Zum Kommentar vom 17.12. von Herrn Thierfelder

Komisch, bei mir gibt es außer "Drucke AG/V" keine farbigen Knöpfe.

Dann haben Sie ein sehr altes Betriebssystem.
Ich nutze OS Catalina 10.15.7

Sollte ich nur wegen der farbigen Knöpfe aktualisieren, oder gibt es andere trifftige Gründe. Wenn ja welches Betriebssystem sollte man einsetzen?
Wegen der Farbe? Naja, das kommt auf Ihren inneren Monk an ;) ...

Ein Betriebssystem Update an sich hat selten nutzungsspezifische Vorteile, meist gibt es nur sicherheitsrelevante Notwendigkeiten.
Senden und Signieren funktioniert aber nur, wenn etwas gedruckt wurde. Ich möchte aber an liebsten gar nichts drucken, sondern Formulare elektronisch an den Patienten verschicken.

Ok, hier kommt eine "Sicherheits"überlegung unsererseits zu Tage. Wenn Sie eine AU "nur" speichern, dann kann man die AU noch editieren. Im Massenversand kann das u.U. nach Hinten losgehen, also

  • AU wurde aus versehen angelegt
  • AU wurde noch nicht fertig gemacht
  • AU wurde von einem Mitarbeiter/in noch editiert

Wenn Sie dann einen Massenversand machen könnten/werden falsche eAUs raus gehen.

Spontan fallen mir 2 Vorschläge ein:

  1. Eine Option die den Massenversand von noch gedruckten AUs erlaubt (wäre dann Ihr Risiko)
  2. Einen "Fertig zum Versand ohne Drucken" Knopf

 

Möglichkeit 2 klingt sehr gut.
Möglichkeit 2 würde ich begrüßen
Meine Meinung nach soll der Knopf - Drucke AG auch eine Farbe bekommen und sichtbarer werden.

Ich drucken seit Monaten nur den AG Exemplar und mit nur sehr wenigen Ausnahmen sind die Patienten sehr sehr froh weniger Papier zu bekommen. Das sparrt außerdem 50% Resourcen.
Das Exemplar für den Arbeitgeber wird ab 1.1.23 nicht mehr benötigt.
Im letzten Rundschreiben hat uns die KVMV mitgeteilt, dass der Ausdruck für den Patienten nicht verpflichtend sei aber möglich. Jede Praxis könne selbst entscheiden. Ich für mich möchte eigentlich das Papier nicht mehr verschwenden würde meinen Patienten aber gerne das ganze als PDF über die arzt-direkt-App zur Verfügung stellen. Der Versand der eAU an die KK in der Sprechstunde ist unpraktikabel da es zu lange dauert. Ich versende immer als Stapel am Ende der Sprechstunde. Mir wäre analog zu der oben genannten Möglichkeit des "Fertig zum Versand ohne Drucken" am liebsten mit der Option falls gekoppelt die eAU per arzt-direkt zu verschicken. Bzgl der arzt-direkt-Kopplung wäre möglciherweise eine Lösung per Checkbox, analog zur eRp-Verwaltung, am sinnigsten. Diese einstellung sollte sich das System merken.
Ich baue da was, das kommt aber erst mitte Januar zu Ihnen.
Hallo, wir sind ja auch meist "Arbeitgeber". Wie ist denn jetzt der Ablauf wenn MFA krank ist: Die MFA sagt uns mündlich oder irgendwie bescheid, dass sie krank ist. Wer ruft dann WIE und WO die "eAU" ab? Ich als AG? und gebe die Info dann an unser Steuer/ Lohnbüro? Oder kann das Lohnbüro routinemässig einmal im Monat einen Abruf starten ohne meine Info?

Bisher ging das schön einfach: AU AG Zettel mit Beizettel mit Unterschrift vom AG mit Angaben über die Fehlzeit zum Lohnbüro  und fertig.

Bürokratieabbau? Hab ich noch ncith so verstanden wie das ab 1.1.2023 laufen soll? Verstehe nur Bahnhof und unser Steuerbüro auch?
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Also wenn meine MFA' s mal AU sein sollten, muss ich irgendwie informiert werden. Es kann doch nicht abgehen, dass ich selbst aktiv werden muss, wenn Mitarbeiter nicht erscheinen. Meine MFA werden mir wie bisher, den Ausdruck reinreichen und ich gebe den ans Steuerbüro.

Es würde mich doch sehr wundern, wenn die Kranken Kassen den Arbeitgebern automatisch die AU zusenden. Aber lassen wir uns doch überraschen, ob alles so funktioniert, wie sichdie Profis das ausgedacht haben. Große Arbeitgeber werden sich ganz bestimmt melden, wenn irgendwas nicht richtig läuft.

Ganz einfach:

Mitarbeiter:in meldet sich krank, Ausdruck gibt es keinen mehr. Man sagt dem Lohnbüro Bescheid, dass jemand krank ist. Dann kann nach einigen Tagen die AU zB via DATEV abgerufen werden. 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1022887

 

Ich bin allerdings auch gespannt, wie viele Arbeitgeber das ab 1.1. können (verbindliche Vorgabe, eigentlich hat der Arbeitgeber darauf ein Recht...) Wir werden im Januar noch routinemäßig die Kopie für den AG mit herausgeben und danach nur noch auf speziellen Wunsch. Ist letztendlich auch für uns eine Vereinfachung, nur max. ein Ausdruck, der muss nicht unterschrieben sein und kann per Artzt-direkt versendet werden, da muss man die Arbeitgeber ein bisschen zu drängen!
Genau so,

einen Monat zum Eingewöhnen und dann kist auch gut mit den zusätzlichen Ausdrucken
"Verstehe nur Bahnhof und unser Steuerbüro auch?"

Wenn das Steuerbüro jetzt noch nur Bahnhof versteht, dann haben Sie vermutlich ein viel größeres Problem mit denen als Partner als nur die eAU ;-)
Laut unserem Lohnbüro läuft da natürlich gar nix automatisch. Es sieht so aus, daß der AN dem AG mündlich die AU Zeiten übermittelt und der AG dann über sein Lohnbüro bei der KK die Daten anfragt - also von wegen automatisch übermitteln.
Kann man sich also sparen. Ich sehe keine Arbeitserleichterung - im Gegenteil.

Für alle Beteiligten wäre es einfacher der AN erhält den Ausdruck für den AG, der zahlt ja den Lohn sowieso und nicht der Krankenversicherer.
Für mich als ausstellender Arzt ist es eine erhebliche Erleichterung, bisher muss ich 2 unterschriebene Druck machen, ab sofort ein nicht unterschriebener, den ich also auch per arzt-direkt oder (illegalerweise) per Mail versenden kann. Für den Arbeitnehmer ist es auch eine Erleichterung.

Der Arbeitgeber hat mehr Arbeit - das stimmt.
Hallo,

nach unserer Auffassung müsste es mit der neuen Regelung doch auch einen Button geben müssen der heißt: Sende KK & Drucke V?

Denn der AG bekommt keinen Ausdruck mehr, der Versicherte möchte meistens auf Wunsch noch einen Ausdruck und der Teil für die KK wird schon lange versendet.

Ist ein solcher Button in Planung oder gibt es einen Grund warum dieser Button keinen Sinn machen würde?

LG Praxis Dres. Erben
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