In Ihrer E-mail von gestern zum Thema eAU schreiben Sie: "Grundsätzlich gilt: Sollten Sie beim Versand der eAU Fehler erhalten, dann drucken Sie bitte über die markierte Schaltfläche drei Exemplare der AU aus und bitten wie bisher den Patienten, das Krankenkassenexemplar bei seiner Kasse abzugeben."
Im Onlinesemiar wurde jedoch betont, dass die Verantwortung, dass die AU bei der Kasse ankommt, ab 1.7.22 nicht mehr beim Patienten liege, sondern beim Arzt. Deshalb müsse der Arzt den Ausdruck an die Kasse schicken.
Was ist nun korrekt?