E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
BugFix für Microsoft OAuth 2.0 Email Problem
Alle Hinweise und Informationen Sie unter folgendem Link.

In Ihrer E-mail von gestern zum Thema eAU schreiben Sie: "Grundsätzlich gilt: Sollten Sie beim Versand der eAU Fehler erhalten, dann drucken Sie bitte über die markierte Schaltfläche drei Exemplare der AU aus und bitten wie bisher den Patienten, das Krankenkassenexemplar bei seiner Kasse abzugeben."

Im Onlinesemiar wurde jedoch betont, dass die Verantwortung, dass die AU bei der Kasse ankommt, ab 1.7.22 nicht mehr beim Patienten liege, sondern beim Arzt. Deshalb müsse der Arzt den Ausdruck an die Kasse schicken. 

Was ist nun korrekt?

Gefragt in Frage von (1.5k Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Hallo Herr Dr. Schaider,

Es ist so zu verstehen, dass ab dem 01.07. wie beschrieben die Verantwortung der Übermittlung der eAU an die Kassen Arzt oder der Ärztin liergt. Dies sollte i.d.R. auf dem elektronischen Weg per eAU erfolgen. Ist dies temporär nicht möglich und hier kann es ja verschiedene Gründe geben, wie z.B. ein Netzausfall, dann ist die Praxis verplichtet das Stylesheet der eAU auszudrucken (Version für die Krankenkasse) und an die entsprechende Krankenkasse des gesetzlich Versicherten per Post zu senden.
Auch hier kommt nicht mehr das Muster-1 in Frage.



Viele Grüße,
Marc Kansy

Beantwortet von (9.9k Punkte)
+1 Punkt
16,051 Beiträge
23,818 Antworten
41,926 Kommentare
11,615 Nutzer