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Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Bei unserem Impfdoknet wird bei jedem medizinischem Personal die ACWY und auch Meng. B  Impfung als GKV Leistung/ Berufsindikationsimpfung hinterlegt.

Meines Wissens ist das nicht richtig und wir von den Kassen auch so nicht bezahl (Regressgefahr).

Die Sächsischer Ärztekammer hat es zwar so in den Empfehlungen, aber die KV Liste (was zahlt die GKV) führt die Kostenübernahme nur für Laborpersonal und nicht für ärztliches Personal mit Patientenkontakt.

Könnte das ggf. angepasst werden?
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Hallo Herr Lipp,

entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung auf Ihre Frage zu ImpfDocNE!

Es gibt hier eine Diskrepanz zwischen dem Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) (Siehe: https://www.slaek.de/media/dokumente/02medien/Patienten/gesundheitsinformationen/impfen/Impfempfehlung_E1_2022.pdf, Seite 21) und der Kostenübernahmeregelung über die „Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen“ (Siehe: https://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/data/kvs/img/Mitglieder/Impfen_und_Praevention/220502__Gesamtuebersichtschutzimpfungen.pdf, Seite 12), die ImpfDocNE momentan noch nicht abbilden kann.

Kurz: ImpfDocNE setzt die Impfempfehlung bei den Berufen korrekt um, beschränkt die Abrechnungsziffern aber (noch) nicht auf das „Gefährdete Laborpersonal“, sondern gibt bei allen Berufen, für die die Empfehlung der SIKO gilt, die Abrechnungsziffern vor (ob die GKV Kenntnis von der konkreten Berufsbezeichnung hat, ist eine andere Frage).

Wir werden das in Kürze nachbessern!

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