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Hallo,

es wird aktuell neu angezeigt:

"Die Leistung 01741 ("Totale Früherkennungskoloskopie gem. Teil II § 3 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)") sollte nicht abgerechnet werden, da je 59 Kalenderjahre nur 1 Leistung(en) abgerechnet werden darf/dürfen, aber bereits an folgenden Tagen Leistungen abgerechnet wurden: 31.03.2022, 20.11.2012."

31.3.22 ist in dem Fall die aktuelle Untersuchung.

In der Richtlinie des G-BA zur oKFE (https://www.g-ba.de/richtlinien/104/ bzw. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2605/oKFE-RL-2021-07-01-iK-2022-01-01.pdf)

heißt es aber in §3 (6) (relativ neu, 2021 veröffentlicht): "
Wird eine Koloskopie durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden
neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden. 2
Danach kommen die
Früherkennungsmethoden nach Absatz 2, nach Maßgabe des Absatz 5 wieder zur
Anwendung".

Die 9 Kalenderjahre nach 2012 sind 2013-2021, in 2022 ist also die zweite Vorsorge-Kolo möglich und daher die Fehlermeldung nicht zutreffend.

Ich habe in Kombination mit der neu auftretenden Fehlermeldung zum Alter der Männer bei der oKFE-Kolo den Eindruck, bei tomedo ist eine alte Version der oKFE aufgetaucht??

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1 Antwort

Was ist denn das Geburtsdatum des Patienten? Meine Mutmaßung geht in die Richtung, dass der Patient am 20.11.2012 bereits 65 Jahre alt war und daher die Passage 'Eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt als zweite Früherkennungskoloskopie.' aus Ihrem zweten Link greift.
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