Sehr geehrter Herr Becker,
die konkrete Meldung heißt das Sie mit dem SMCB versuchen zu signieren. Das ist per se erlaubt, aber darf nur in absoluten Ausnahmefällen gemacht werden. Ich hab lange überlegt ob ich es unterbinde, da sonst die absoluten Ausnahmefällen zur Regel werden ... und habe das Thema aus den Augen verloren. Ich denke ich werde es einfach nicht zulassen und es kommt dann die Nachricht "Keine eHBA gesteckt" (o.ä.)