Wenn ich meine zu erwartende Vergütung für ein Quartal berechnen, zeigt es mir alle erbrachten GKV Leistungen an, obwohl ich die vielleicht gar nicht zuvergütet bekomme.
Kann man das von der KV zugewiesene RLV einpflegen?
Kann man das von der KV zugewiesene RLV einpflegen?