E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Hallo,

wir machen täglich eine ganze Reihe an Coronaschnelltests. Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen, dass die Ergebisse vieler Schnelltest-Zentren sich mittels QR-Code in die CoronaWarn App des Bundes - analog zu den PCR Ergebnissen einbinden lassen. Ist hier seitens Zollsoft auch eine Integration geplant - wenn überhaupt möglich?
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Sehr geehrter Herr Dr. Stenger,

wir sind gerade dabei, zu recherchieren, wie diese Anbindung auf technischer Ebene aussehen soll. Ob wir die Schnittstelle dann auch umsetzen werden, wird unter anderem davon abhängen, wieviele Kunden dafür einen Bedarf anmelden.

Viele Grüße

Dr. Christian Honey

Produktmanagement tomedo
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Auch bei uns kommen vermehrt Fragen nach einem Schnelltest-Attest mit QR-Code. Hat sich hier mittlerweile etwas getan? Oder wo bekomme ich anderweitig einen QR-Code für Schnelltests?

Nun sind wir ja ab 01.08. verpflichtet die CoronaWarn App zu befüllen. Wir testen Bürgertests weiterhin, auch wenn dies kaum noch wirtschaftlich ist. Wie werden die Daten aus Tomedo exportiert? Herr Spahn hat ja der Telekom den Großauftrag überlassen...

 

Kopfschüttelnd

 

Ulf Zitterbart, Thüringen

Hier die "Registrierungsmail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse, Ihre Schnelltestergebnisse in die Corona-Warn-App über das CWA Schnelltestportal zu übertragen.

Wenn Sie bereits mit einem Softwarepartner über die Schnittstelle zur CWA angebunden sind, und die Ergebnisse der Schnelltests an die CWA übertragen, ist keine Registrierung bei uns erforderlich.
 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Partner.
 
Bevor wir mit Ihrem Onboarding starten, bitten wir Sie, den beigefügten Vertrag bis zum 14.7.2021 - mit allen u.a. Nachweisen - unterschrieben an uns zurückzusenden.

Beauftragung des Gesundheitsamts:

Nachweis für den regulären Betrieb der Teststellen


Erklärung, dass Sie nur Testkits aus der EU RAT Liste verwenden:

Da unsere Lösung für den Testbetreiber die Möglichkeit bietet dem Probanden ein EU-Zertifikat (Digital Covid Certificat) auszustellen, benötigen wir von Ihnen eine verpflichtende Erklärung, dass Sie nur Testkits verwenden, welche in der EU RAT-Liste: https://ec.europa.eu/health/sites/default/files/preparedness_response/docs/covid-19_rat_common-list_en.pdf aufgeführt sind. Hierzu reicht eine formlose E-Mail mit der Sie die Erklärung abgeben.


Ärzte, Apotheker und Hilfsdienste möchten wir ebenfalls bitten einen geeigneten Nachweis Ihrer Tätigkeit per E-Mail zuzusenden.

Wir bitten Sie die Vertragsanlagen nicht umzubenennen!

Das Onboarding-Team wird Sie dann für weitere Schritte direkt kontaktieren.
Unser Demonstrationsvideo zeigt Ihnen alle Funktionalitäten sowie Einsatzmöglichkeiten des Schnelltestportals: 

   

Um längere Verzögerungen zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, uns den unterschriebenen Vertrag ausschließlich
 auf digitalem Weg (per E-Mail) an das Postfach cwa-schnelltest-onboarding@t-systems.com zukommen zu lassen. 
  
Zur besseren Zuordnung und folgerichtigen Bearbeitung haben wir Ihnen für diesen Vertrag eine Partner-ID: V51134 zugeordnet. Bitte geben Sie diese in der weiteren Kommunikation mit uns stets an. 

Wir bitten Sie die Betreffzeile nicht umzubenennen, um Ihre(n) Unterlage(n) richtig zuordnen zu können. 
 
Wissenswerter Hinweis zur Verwendung der Portallösung:
 
Für die Benutzung des Schnelltestportals senden wir Ihnen 2 Handbücher mit, die die Verwendung des Schnelltestportals beschreiben.
Wenn Sie ein Nutzer sind, der nur einen einzelnen Teststandort pro Tag betreibt, z.B. ein Verein, eine Apotheke o.ä., ein kleiner Ortsverein einer gemeinnützigen Initiative, dann verwenden Sie nur
 das Schnelltestportal-Benutzerhandbuch .Das gilt z.B. auch für den Fall, dass Sie z.B. als Veranstalter eines Kulturvereins wechselnde Veranstaltungsstandorte haben, aber immer nur einen Teststandort an einem Tag betreiben.
Sollten Sie jedoch mehr als einen Standort pro Tag betreiben, dann sind sie verpflichtet, verschiedene Standorte für die Verwendung des Schnelltestportals anzulegen. Dafür müssen Sie das Handbuch Schnelltestportal-Administrationshandbuch verwenden. Dort legen Sie verschiedene Standorte an, dann zu jedem Standort auch analog die Mitarbeiter. Wie dies im Einzelnen geschieht, ist im Schnelltestportal-Administrationshandbuch beschrieben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Telekom Onboarding-Service für Schnelltestzentren/Labore

Liebe User, Liebes Zollsoft Team,

wir beschäftigen uns nun auch damit, dass ab dem 01.08.2021 die Bürgertestung mit QR Ausstellung notwendig ist.

Besteht die Möglichkeit ein QR Code direkt aus Tomedo heraus zu erstellen oder ist es notwendig sich bei dem CWA Schnelltestportal anzumelden/zu registrieren ?

Wir freuen uns über Infos :)

Mit freundlichen Grüßen

Kinderarztpraxis, E. Franke-Beckmann, i.A. Rischbieter
Wir möchten ebenfalls weiter testen, gibt es nun bereits etwas zum Thema Schnittstellen? Das Telekom - Monster erfordert einen massiven manuellen Arbeitsaufwand - ich hoffe, tomedo hilft, diesen etwas zu reduzieren.

Herzliche Grüße

Praxis Dr. Werner
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