E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Liebe tomedo® Kundinnen und Kunden,

hier finden Sie die wichtigsten Fragen aus den Online-Seminaren „Digitalisierung im Gesundheitswesen - KIM, NFDM, eGK, eMP - wie geht es weiter?“. Falls Sie die Veranstaltung verpasst haben, finden Sie über diesen Link die Aufzeichnung: https://tomedo.de/online-seminare/

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei meinem Kollegen Herrn Lütkemeier-Meisnertorsten.luetkemeier-meisner@zollsoft.de.

Liebe Grüße

Ihr tomedo® Team

 

  1. Konnektoren

Was ist, wenn ein Fremd-Konnektor bereits gekauft wurde?

Basierend auf den bisherigen Erfahrungen ist es möglich, dass die ausgebende Stelle bereits ein eHealth-Upgrade für Sie durchgeführt hat. Für weitere Informationen kontaktieren Sie jedoch bitte die entsprechende Stelle.


  1. eHBA

Brauchen alle ärztlichen Leistungserbringer in der Praxis einen eHBA? Oder erfolgt QES nur durch die abrechnenden Ärzte?

Jeder bei einer Ärztekammer registrierte Arzt kann einen eHBA beantragen. Die QES erfolgt nur durch die Inhaber eines eHBA.


 

  1. eHBA

Muss der Behandler für jeden eArztbrief, der über KIM verschickt wird, den eHBA einzeln stecken?

Möchte ein Arzt einen eArztbrief über KIM versenden, dann muss er diesen mit seinem eHBA qualifiziert unterschrieben und entsprechend verschlüsseln. Zusätzlich wird dann beim Versand der KIM-Nachricht mit dem eArztbrief im Anhang über den SMC-B verschlüsselt. Enthält die KIM Nachricht keine relevanten Anhänge diese einer qualifizierte Unterschrift bedürfen, dann ist ein eHBA grundsätzlich nicht erforderlich. In dem Fall wird die KIM-Nachricht über den SMC-B für den Versand verschlüsselt.
Aktuell entwickeln wir zusätzlich die Möglichkeit der Bearbeitung über eine Stapelsignatur, sodass z.B. die MFA tagsüber eArztbriefe für KIM Nachrichten vorbereiten kann und der Arzt bei Gelegenheit diese Sammlung in einem Schritt signieren kann.
Wir empfehlen natürlich, dass der Arzt in jedes zu signierende Dokument individuell Einsicht nimmt, bevor die Signatur erfolgt.
 


  1. Kartenterminals

Benötigt jedes weitere Kartenterminal auch ein SMC-B?

Für die Verwendung innerhalb eines Praxisstandortes reicht ein Praxisausweis. Dieser wird in ein mit dem Konnektor „vernetztes” stationäres Kartenterminal gesteckt und ist damit für alle nötigen Einsatzzwecke (wie Versichertenstammdatenabgleich oder Zugriff auf geschützte eGK-Daten) für den Konnektor verfügbar. Es wird daher je Standort ein Praxisausweis benötigt, das heißt bei Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften mindestens eine SMC-B Karte, bei überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften und Zweigpraxen in der Regel eine Karte je Standort, um von jedem Standort aus einem Zugriff auf die Versichertenstammdaten zu erhalten.


  1. Kartenterminals

Wie ist die Benutzung der vorhandenen mobilen Kartenterminals, die ja auch eine SMC-B haben? Die werden über USB an den Arbeitsplatzrechner angeschlossen? Oder sind Netzwerkanschluss nötig?

Ärztinnen und Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten sowie eine Nutzung für NFDM, eMP etc.  ist damit nicht möglich, dies erfolgt ausschließlich in der Praxis mit Hilfe des Konnektors (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA (ab Generation 2) zur Identifikation benötigt. Mobile Kartenterminals können aus technischen Gründen nicht für die TI-Dienste (VSDM, NFDM, eMP etc.) genutzt werden.


  1. Kartenterminals

Hat das Kartenlesegerät 2 Kartenslots, sodass die Patientenkarte und der eHBA gleichzeitig gesteckt werden, oder findet das hintereinander statt?

Das Lesegerät hat zwei freie Slots.


  1. Telematikinfrastruktur

Können Patienten auf Ihre Gesundheitsdaten, die im NFDM und eMP gespeichert sind, auch von zu Hause auszugreifen können?

Nein, der Patient kann keine Daten zu Hause auslesen, da er nicht an der TI angeschlossen ist.


  1. KIM

Braucht jeder Arzt/Ärztin eine KIM-Mailadresse oder 1 BAG = 1 Mailadresse?

Bitte entscheiden Sie genau, wie Sie organisatorisch und auch signaturtechnisch vorgehen werden. Wir empfehlen für jeden Arzt eine KIM-Adresse. Lassen Sie sich aber gerne von Ihrer KV dazu beraten.


  1. eMP

Wäre es nicht besser der Apotheker befüllt die Medikation, da der Patient nicht immer die Medikamenten-Rezepte einlöst und tatsächlich nimmt?

Jeder Arzt, der eine Dauermedikation verschreibt, füllt den eMP aus, das trägt zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Apotheken können das prüfen und führen ggfs. Daten zusammen.

 

 

Gefragt von (4.7k Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

Liebe Frau Scherer,

ich fände es sehr hilfreich, wenn Sie in diesem Zusammenhang noch einen Zeitplan mit den Fristen veröffentlichen könnten (bis wann muss ich meinen eHBA der zweiten Gerernation beantragt haben, ab wann hat der Patient Recht auf die ePA, etc.)

Viele Grüße

Andreas Tenzer
Beantwortet von (22.7k Punkte)
0 Punkte
Guten Morgen Herr Tenzer,

die ePA wird in der ersten Version ab 01.07.2021 für die Ärzte über Ihre eingesetzte Praxisverwaltungssoftware verpflichtend.
Versicherte können bereits seit ANfang des Jahres über Ihre Kasse eine ePA beantragen. Hier sind die Bearbeitungsstände je Kasse doch tatsächlich sehr unterschiedlich und nicht jede Kasse kann hier bereits AdHoc liefern. AUch dies soll bis Juli diesen Jahres mit der Einführung der ePA behoben sein.
Wir befinden uns aktuell gemeinsam mit der gematik und weiteren Partner in der Feldtestphase zur ePA. Das bedeutet wir haben die funktionale Integration und Anbindung von tomedo bereits durchgeführt und diese wird aktuell in der TI vertestet. Somit werden wir zum Stichtag 01.07.2021 unseren Leistungserbringern eine Anbindung von tomedo an die ePA Funktionalität anbieten können.

Ihren eHBA der neuen Genereation sollten Sie schnellstmöglich beantragen um auch die Funktionalitäten des Notfalldaten Management und dem eMP zutzen zu können. Perspektivisch ist dieser dann auch für die ab 01.10. 2021 verpflichtende eAU und dem folgenden eRezept notwendig.
Hier wenden Sie sich bitte an eine der zuständigen Institutionen für die Erstellung und Ausgabe der eHBA.

Viele Grüße,
Marc Kansy

Lieben Dank laugh

15,811 Beiträge
23,522 Antworten
41,231 Kommentare
11,003 Nutzer