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Hallo,

ich würde die Anschaffung des eHBA etc. gerne so weit wie möglich herauszögern - am besten so lange bis alles 2025 wieder abgeschafft wird.

Im Prinzip braucht man den eHBA ZWINGEND ja nur zur Erneuerung des VPN-Zertifikats auf dem Konnektor. Gibt es eine Information ab wann diese für ungültig erklärt werden?

VG

JM
Gefragt von (21.2k Punkte)
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2 Antworten

Sehr geehrter Herr Müller,

der eHBA wird benötigt bei (liste ist nicht vollständig):

  • KIM-Account Erstellung (könnte aber Optional sein ... wir haben ja noch keinen Anbieter)
  • eArztbrief signieren (versenden geht ohne)
  • NFDM schreiben
  • eMP schreiben
  • ePA aktionen
  • wahrscheinlich für eAU und eRezept

=> da der "Zwang" zu eAU via KIM angekündigt worden ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie nicht drumrum kommen...

 

mit den Konnektor-Zertifikat oder der SMCB oder dessen Zertifikat hat das meineserachtens nichts zu tun.

Beantwortet von (90.3k Punkte)
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=> da der "Zwang" zu eAU via KIM angekündigt worden ist ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass sie nicht drumrum kommen...

Gibt es dazu einen Zeitrahmen? :)

Naja, ka. Die eAU war mal ab 1.1.2021 ... jetzt Q3/21 für PVS Hersteller verpflichtend. Ob das mit Q3 machbar ist, naja, kommt auf KIM etc an. Erst wenn das geht kann die KBV sagen: AU-Ausdruck ist nicht statthaft. Und wann das kommt ist natürlich fraglich.
Ja! in 2025 ist wohl schon wieder Schluss damit.

Dann brauchen wir auch keinen Konnektor mehr. den habe ich abgeklemmt weil CGM 8 Wochen gebraucht hat, um auf meine mehrfachen Aufforderungen den Vertrag zu erfüllen, zu reagieren. Bei solchen Pannen habe ich schließlich den Konnektor und CGM verbannt. Ich warte jetzt auf die Honorarkürzung der KV.

Ich schlage vor, den eHBA gar nicht zu beantragen.

Die Liste von Herrn Thierfelder zeigt mir eigentlich, dass ich ohne das ganze Gedöns auskomme.

Meine Patienten sind alle alt oder krank und arbeiten nicht mehr. Die Anderen wollen nur untersucht werden und brauchen keine Krankschreibung. Physioverordnungen gibt es nicht als eRezept. Mir tun die Kollegen in der hausärztlichen Versorgung leid. Die sollen den ganzen Kram auch noch pflegen und werden mit ein paar Euro geködert.

Was ist das für ein System, das mit Strafzahlungen lockt, wenn man es nicht einsetzt? Wahrscheinlich ist es am Ende billiger sich davon zu trennen. Wir werden es spätestens in 4 Jahren wissen.

Für die paar Verordnungen die ich mache, lohnt sich die Anschaffung - die ich jetzt nach der ersten Förderung allein bezahlen soll - allemal nicht. Meine Patienten dürften schon ein Problem haben, wenn ich sie mit einem elektronischen Rezept in die Apotheke im EG schicke. Viele wissen gar nicht einmal, wie man eine eMail versendet.

Den Arztbrief kriegt jeder gleich in die Hand gedrückt, damit er den dem Hausarzt geben kann. Wenn einer seine Daten elektronisch gespeichert haben will, soll er mir einen Speicherstick geben, dann kriegt er die da drauf.
Beantwortet von (36.1k Punkte)
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Ja! in 2025 ist wohl schon wieder Schluss damit.

Der eHBA wird auch in der Cloud notwendig sein um den Arzt digital zu identifizieren. Nur weil die TI in die Cloud wandert ist da noch lange nicht schluss damit. Ich stehe auch nicht darauf, dass das Ganze im laufenen Betrieb umgestellt wird, statt ein System parallel hochzuziehen, aber wenn einen Spielregeln die ständig geändert werden stören, hätte man den Kassenvertrag gar nicht unterschreiben sollen. 2025 ist nur Schluss damit wenn man 2025 die Kassenzulassung zurückgibt oder verkauft.

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