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Wenn man im III. Qu einen FEK-Bogen für eine Koloskopie im II. Qu anlegen will, erscheint die Meldung "Früherkennungskoloskopien können nur in Verbindung mit einem bestehenden Abrechnungsschein angelegt werden. Bitte legen Sie zuerst einen Abrechnungsschein an." 

Einen neuen für das laufende III. Qu kann man nicht legal anlegen. 

Bei Auswahl des "alten" Abrechnungsscheins für II/2020 erscheint die Meldung auch. 

 

Was ist zu tun?

 
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1 Antwort

Wenn es eine Doku aus dem Q2 sein muss, dann braucht man einen KV-Schein aus Q2. Ist der Schein schon als 'abgerechnet' markiert und die Abrechnung verschickt wurde, müssen Sie einen 'Nachzügler' Schein anlegen (zuvor das Karteidatum links unten zurückdatieren). Wenn die Abrechnung noch nicht verschickt ist, können Sie als admin das Häkchen 'abgerechnet' (im Schein) rausnehmen, die Doku anlegen und KV-Abrechnung neu machen.
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