Die Patientenstammdaten des Scheines (besser gesagt des Behandlungsausweises auf den der Schein abgerechnet wird), sind amtliche Informationen die folgendermaßen bezogen werden:
- per Kartenstecken - eine Änderung der Daten ist verboten
- per Ersatzverfahren - hier sind die Daten wie auf der Karte vorhanden zu benutzen
- per Überweisungssschein - hier sind die Patientendaten des Überweisungsscheines zu benutzen
- per anderem Behandlungsausweis (Asyl,..). Auch hier sind die Daten des Behandlungsausweises zu übernehmen.
Eine Übernahme der realen Adressinformation in ein neu angelegtes Ersatzverfahren ist lediglich als Hilfestellung zu begreifen, um Ihnen Abtipparbeit für den Behandlungsausweis zu ersparen.
Würden wir z.B. einen geänderten Nachnamen (z.B. nach Heirat) automatisch in den Schein übernehmen, könnte es zu Regressforderungen seitens der Kassen kommen, da der Kasse ein solcher Patient nicht bekannt ist. Der Nachname auf dem Schein darf erst dann geändert werden, wenn ein Behandlungsausweis mit dem neuen Nachnamen vorliegt.