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Liebes Tomedo-Team, liebe Kollegen,

nach den Psychotherapierichtlinien kann ich eine Therapiesitzung halbieren und statt 50 Minuten auch 25 Minuten abrechnen. Da die EBM-Ziffer jedoch 50 Minuten vorsieht, müsste ich die Ziffer nur halb abrechnen. Ich kann jedoch nicht 0,5 in der Anzahl eintragen. Wie mache ich das?

Herzlichst

Anja Wahl
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1 Antwort

Liebe Frau Wahl,

das Datenformat der KBV gestattet keine Abrechnung halber Ziffern (Zifffer muss eine natürliche Zahl sein). Wissen Sie, wie die KV sich die Abrechnung der halben Ziffern vorstellt? Soll die halbe Sitzung bereits im Abrechnungsquartal abgerechnet werden können oder erst nachdem eine zweite halbe Sitzung erbracht wurde (dann aber evtl. erst im Folgequartal)?

Am einfachsten wäre es, wenn die KVen eine Leistung mit 25 Minuten definieren würde. Da dies aber in absehbarere Zeit bestimmt nicht geschehen wird, hätte ich folgenden Vorschlag:

Sie könnten den Katalog um eine eigene Ziffer 'Erste halbe Sitzung' erweitern und dann für die erste Sitzung diese neue Ziffer dokumentieren. Allerdings:

- kann die KV mit dieser Ziffer höchstwahrscheinlich in der Abrechnung nichts anfangen, so dass Sie die Ziffer in der EBM-Katalogverwaltung als 'nicht abrechenbar' definieren müsste.

- bei einem Quartalswechsel sehen Sie nicht auf Anhieb, ob auf dem Vorquartalsschein bereits eine 'Erste halbe Ziffer' dokumentiert wurde

Alternativ/ergänzend könnten Sie auch in der Kartei des Patienten (eigener Karteieintrag) oder im Patientenbereich (Einstelungen->Praxis->Tagesliste) markieren, dass schon eine 'Erste halbe Leistung' erbracht wurde.
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