E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

An alle die noch mit dem TI-Anschluss zweifeln

Hier spricht ein Kollege auf dem CCC-Kongress:

https://media.ccc.de/v/gpn18-125-ich-komme-aus-einem-anderen-land-telematik-in-der-medizin#t=718

Schwarzlicht-Lampe zur Siegelprüfung; Geräte max. 10 Minuten allein lassen, Extraraum??????

Viele Grüße

R. Gödicke

Gefragt von (550 Punkte)
+9 Punkte
Es gibt inzwischen eine Petition an den Deutschen Bundestag, die von der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KBV, Frau Dr. Reis-Berkowicz, eingereicht wurde. Bis zum 16. Oktober müssen 50.000 Unterschriften eingegangen sein (bzw. digitale Stimmabgaben per Portal, Link siehe unten), um  das „Quorum“ zu erreichen, mit dem das Anliegen dann den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgetragen werden kann.

Link auf das Petitions-Portal des Deutschen Bundestages:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_08/_22/Petition_83509.nc.html

Hier geht es zur diesbezüglichen Pressemitteilung der KBV:
http://www.kbv.de/html/2018_37006.php

5 Antworten

... und wieder einmal sieht man sich völlig unrealistischen und überzogenen Forderungen gegenüber der möglichen Praxis, warum Deutschland wohl bald ein Digitales Entwicklungsland sein wird? 

Vielleicht liegt vieles in der "German Angst" begründet, siehe auch DSGVO surprise

Beantwortet von (1.3k Punkte)
0 Punkte
Vielen Dank, lange nicht mehr so gelacht!

Ich bleibe dabei: Wir Ärzte sollten endlich mal standhaft bleiben und nicht jeden Blödsinn schlucken. Verweigerung der (derzeitigen!) TI ist unumgänglich!
Beantwortet von (5.5k Punkte)
+1 Punkt
Dann machen Sie doch mit. Der Januar 2019 startet bei mir ohne TI.

Schönen Abend
Sehr richtig! Lassen wir die Kirche im Dorf.Ärzte lassen ja alles mit sich machen. Können nicht mehr schlafen, weil sie ihre Träume nicht zu verschlüsseln wissen. DSGVO ist ja , glaube ich, ein EG-Produkt. Wird natürlich nur in Deutschland bis zum Exzess (Praxisstillstand) durchgezogen. Gib aber neue Arbeitsplätze in Datenschutzbehörden. Also: Gemaaach.  Schaun wir mal.
Die Frage ist tatsächlich ob man da nichts mit rechtlichen Mitteln machen kann. Verstoss gegen Telematik= Verstoss gegen ärztliche Schweigepflicht. Man darf ja eigentlich gar nicht mit der Telematik mitgehen. Bei nicht einhalten der 250 Fortbildungspunkte wurde einem Kollegen von mir 10% des Honorars gekürzt bis er die 250 Punkte zusammen hatte. Ich bin mir sicher, dass bei der Telematik noch weitaus empfindlicher gekürzt wird.   

Die Frage also an die Anwälte im Forum. Wie kann man sich wehren und widersprechen? Was kann man tun ausser die Kassenzulassung zurückzugeben? Gibt es bereits Klagen gegen die TI? Wäre das nicht etwas für eine Musterfeststellungsklage/Sammelklage?

Ich denke einfach nur sagen: "ich mach da nicht mit, ich warte einfach ab" in ärztlicher Vogel-Strauss Manier ist nicht der richtige Weg. Einfach nur nicht mitmachen heisst, so lange von der KV gekürzt zu werden bis es finanziell eng wird oder man bestellt die Geräte und gleich die Wach und Schliess für das Gerät.
Beantwortet von (55.2k Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt
Ich habe ja auch schon hin und her überlegt, inwieweit ich mich juristisch wehren kann. Leider habe ich noch keine schlüssige Antwort auf die Frage, gegen wen man denn eigentlich klagen sollte. Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist sicherlich legitim, bezüglich der Umsetzung wird jeder die Verantwortung auf den anderen schieben - gematik, KBV, GKV... Musterfeststellungsklage ist ja nun Neuland in good old Germany, soweit ich das verstanden habe, gilt die Neuerung nur für "Verbraucher". Da müßte sich nun wirklich ein Jurist zu äußern.

Interessant wäre, über welchen Weg man eine kritische Masse an Verweigerern erreicht, wenn 50% nicht mitmachen, dann kippt das Ganze, Kürzungsdrohungen hin oder her. Hat da jemand Kontakte zu Hartmannbund, Hausärzteverband etc.? Wenn die den Mut hätten, einen Boykottaufruf zu starten, dann wäre das Thema endlich da, wo es hingehört...
Seien sie sich sicher dass 90% der Verweigerer das Gerät selbst im Hochsicherheits-Paketlager abholen wenn nur die Kürzungen hoch genug sind.

Ich frage mich auch wogegen wir juristisch als Ärzteschaft überhaupt vorgehen wenn nicht gegen so etwas.  

Das Hochladen der Abrechnung ist in Bayern schon crazy mit Rollzahlencode und VPN App, dieses crazy hat man dann täglich oder besser ohne Unterlass.

Hartmannbund etc bewegen gar nichts, da müssen wir meiner Meinung nach schon selber ran.
Und den Token-Generator hat man immer genau am falschen Standort ;-)
Ich hab schon den dritten Token-Generator. Die Dinger desynchronisieren sich wenn Sie runterfallen. Dann geht der Token eine Sekunde nach und generiert den falschen Code....
Ach du warst das! Dann übernimmst du die erste Nachtwache am Connector.
Hier in BW braucht man den Token schon fürs VPN.... Ich geh mit meinem HZV-Kontingent-Puffer das Risiko der 1%-Hürde ein... :P
Frage an Herrn Frotscher:

wenn Sie mit der DSGVO im Forum weitgehend fertig sind, können Sie sich einmal die rechtliche Situation gegenüber der KV den Kassen und den Gesetzgeber ansehen und ihre ehrliche Meinung sagen ob und wie es sich lohnt in Stellung zu bringen oder sogar notwendig ist anwaltlich zu widersprechen?

Ich bin gerade auf die Nase gefallen, da in unserem damaligen Praxiskredit eine 1% unrechtmässige Bearbeitungsgebühr von der Bank berechnet wurde. Diese habe ich schon per Einschreiben zurückgefordert als das OLG entschied, dass es für Privatleute zurückzuzahlen ist. Nachdem es auch für geschäftliche Kredite unrechtmässig wurde schrieb ich erneut und es wurde erneut, diesmal wegen Verjährung, abgelehnt. Meine Anwältin sagte mir, hätte sie als Anwältin damals beim ersten mal geschrieben, würde ich die Bearbeitungsgebühr zurückbekommen. Dann erhielt ich noch einen Brief vom Vorstand der Bank wie leid es ihnen tut. Ich würde einer erneuten solchen Situation gerne zuvorkommen.
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Au Weia...

Ich hoffe, die Gesund-Akte hält einer externen Überprüfung stand!
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