E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Nach neuen Richtlinien am 25.05., oder ist der generell geschlossenen Vertrag ausreichend? Und gibt es ein Standart IT-Sicherheitskonzept das man sich Downloaden/Ausdrucken kann.
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Alle unsere Kunden haben am Freitag, den 18.05.2018, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung inkl. weiteren Informationen zur DSGVO im Rahmen eines Sondernewsletters erhalten. Bitte überprüfen Sie einmal Ihre Mail-Inbox, unter Umständen ist diese E-Mail ggfs. im Spam gelandet ist. Falls sie nicht auffindbar ist, wird Ihnen unsere Verwaltung die Vereinbarung selbstverständlich gern noch einmal zusenden.
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Ja war im Falschen Ordner. Danke. Allerdings steht kein Hinweiß zum IT Sicherheitskonzept. Ist dies überhaupt notwendig bei einem Unternehmen unter 10 Mitarbeitern?
Auch bei unter 10 Mitarbeitern muss eine Praxis ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie technische und organisatorische Maßnahmen (sogenannte TOMs) zum Datenschutz dokumentieren. In letzterem sollte auch das IT Sicherheitskonzept der Praxis beschrieben werden.
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