Derzeit behelfen wir uns bei Anfragen von Versorgungsämtern oder Versicherungen mit der Anlage eines entsprechenden Privat-Rechnungstyps, der die Adresse des Patienten entsprechend der Vorgabe im Rechnungstyp übersteuert. Bei der Anlage des Rechnungstyps wäre eine Option (Kästchen zum Anhaken) zur grundsätzlichen PVS-Abrechnung dieses Typs hilfreich, da diese Option sonst häufig in der Rechnung vergessen wird anzuhaken.