E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Derzeit behelfen wir uns bei Anfragen von Versorgungsämtern oder Versicherungen mit der Anlage eines entsprechenden Privat-Rechnungstyps, der die Adresse des Patienten entsprechend der Vorgabe im Rechnungstyp übersteuert. Bei der Anlage des Rechnungstyps wäre eine Option (Kästchen zum Anhaken) zur grundsätzlichen PVS-Abrechnung dieses Typs hilfreich, da diese Option sonst häufig in der Rechnung vergessen wird anzuhaken.
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1 Antwort

Meinen sie nur die Option eine Häkchens in einer Privatrechnung, oder dass das Häkchen für einen gewissen Privatrechnungstypen autom. gesetzt wird?

Ersteres existiert schon, zweiteres müsste noch gemacht werden.

 

Hier das Häkchen für die PVS:

Und hier kann man in der Privatrechnungsverwaltung danach filtern:

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Auch beim Erstellen einer einmaligen Musterrechnung kann leider nicht differenziert werden, zwischen Abrechnung über PVS oder Nicht-PVS.
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