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Bei den Heilmitteln werden bei der Diagnose M51.1 die Kosten automatisch gelöscht. Dies erscheint zunächst sinnvoll, da es sich hierbei um Diagnoseschlüssel handelt, die den Bereich der Praxisbesonderheiten betreffen. Ob es sich jedoch im Detail darum handelt entscheidet zumindest die KVWL in Abhängigkeit der Häufung dieser Diagnosen im entsprechenden Fachbereich. Daher ist die Aufstellung der Kosten auch be Diagnosen mit Praxisbesonderhieten für die Berechung des Budgets zunächst einzuschließen. Kann man diesen Automatismus daher irgendwo ausschalten?

 

E Weinz
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1 Antwort

Beste Antwort

Direkt ausschaltbar ist das automatische Ansetzen von Praxisbesonderheiten nicht, aber Sie können die Berechnung austricksen. Wenn Sie in der Verordnung vor die Diagnose M51.1 ein Leerzeichen einfügen, wird die Diagnose nicht in der Diagnoseliste erkannt und es kann keine Praxisbesonderheit angesetzt werden. Das Budget wird dann für dieses Heilmittel berechnet. 

Nun möchten Sie aber vlt. doch einmal testweise die Praxisbesonderheiten aus Ihrem Gesamtbudget herausrechnen. Dazu klicken Sie im Budgetrechner auf den Knopf "Einzelliste" neben "Akt. Verbrauch". Es öffnet sich ein Statistikfenster, in dem Sie nun wie in anderen Statistiken Filern können. Wenn Sie über das kleine graue Plus den Filter 

verwenden, fallen zumindest die Heilmittel mit dieser Diagnose heraus, und Sie können die neue Budgetsumme direkt in hellem grau unter der Spalte "Budgetierung" ablesen.

 

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