E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Hallo zusammen,

1.bislang konnte ich  für PKV Patienten das Heilmittelformular nutzen und auch eine Behandlungsmenge von 10 Einheiten eintragen. Das gab zwar eine Meldung, die konnte man aber ignorieren. Das geht mit den neuen Formularen nicht mehr. Soll das so sein (Anforderung der Zertifizierungsstelle?). Kann man das abschalten?

2. Kann ich eine vorbelegung einstellen? Ich möchte immer einene Therapiebericht!

 

Danke!

 

Kai Seelig
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1. Ja, das war eine Anforderung für GKV-Patienten. Ab Version 93.0.10 verhindert bei Privatpatienten ein Fehler bei der Validierung das Drucken nicht mehr und die Behandlungsmenge wird auch nicht mehr zurückgesetzt, wenn Sie zu hoch wäre.

2. Ja, dafür erstellen Sie über die Toolbar eine Vorlage und setzen bei der den Haken bei "Standard".
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Wir haben Brustkrebspatienten, bei denen man definitv 10 Behandlungen z.B für Lymphdrainage aufschreiben dürfte. Zumindest, wenn sie ausserhalb des Regelfalls behandelt werden. Die ICD Diagnosen mit z.B C50. dürften bisher ja sogar direkt ausserhalb des Regelfalls behandelt werden.

Warum sollte eine Patientin jetzt nicht mehr 10 Einheiten bekommen? So muss sie alle 3 Wochen vorbeikommen, um sich Rezept zu holen- das ist unnötig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die eigentliche "Vereinfachung" der Verordnungen, diesen Nachteil mit sich bringen soll.

Könnte Zollsoft das noch mal prüfen und die Behandlungseinheiten auch für GKV Patienten wieder freigeben?

Viele Grüße

Katrin Unkel

Die Heilmittelrichtline sieht vor, dass die Höchstmenge je Verordnung bei Verordnungen der Physiotherapie nur überschritten werden darf, wenn ein besonderer Verordnungsbedarf oder ein langfristifer Heilmittelbedarf vorliegt.
Wenn im von Ihnen beschriebenen Fall die Diagnosegruppe "LY" ist, rechtfertigt beispielsweise eine C50-Diagnose einen langfristigen Heilmittelbedarf (siehe Bild). Eventuell müssen sie dann noch den Haken bei "Langfristig genehm. Heilmittelbedarf" setzen, da das bei Vorhandensein von zusätzlichen Hinweisen des Bedarfs nicht automatisch passiert. Dann sollte (ab tomedo-Version 93.0.11) die festgelegte Höchstmenge je Verordnung überschritten werden dürfen, jedoch nur solange die Behandlungsdauer 12 Wochen nicht überschreitet (das ist auch von der Therapiefrequenz abhängig).

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