Beim Abrechnen der LZ 88115 bei präoperativer Diagnostik (amb. OP`s) fordert die Software die Angabe des OPS-Codes.
Diese Angabe ist jedoch laut KV Hessen nicht erforderlich, wird auch nur sehr selten von den operierenden Ärzten mitgeteilt.
Wie können wir diese Fehlermeldung umgehen und den entsprechenden Schein problemlos abrechnen?
Diese Angabe ist jedoch laut KV Hessen nicht erforderlich, wird auch nur sehr selten von den operierenden Ärzten mitgeteilt.
Wie können wir diese Fehlermeldung umgehen und den entsprechenden Schein problemlos abrechnen?