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Schönen guten Tag zusammen -

wir sind seit 1,5 Wochen (!) online und wollen uns kurz vorstellen. Wir sind eine Hausarztpraxis in Ulm, 4 Ärzte nutzen 12 Arbeitsplätze und nehmen am Selektivvertrag der AOK Baden-Württemberg teil.

Wir sind von Turbomed umgestiegen und heilfroh den Wechsel vollzogen zu haben. Es läuft im Großen und Ganzen schon ganz gut. Für alle ist es eine Umstellung und Neuland, aber jeden Tag geht es inzwischen besser.

Der Grund warum wir uns heute melden, ist natürlich eine Frage, die bei uns etwas Verwirrung gestiftet hat. Wenn wir bei HZV-Patienten eine Check-up 35 Untersuchung mit Hautkrebsscreening machen, hatten wir bisher wie bei KV-Patienten auch eine ensprechende HKS-Dokumentation durchgeführt, die mit der Abrechnung an die KV ging.

In Tomedo lässt sich die HKS-Dokumentation für KV-Patienten problemlos über den entsprechenden Reiter und hinzufügen erstellen, bei HZV-Patienten erzeugt das Drücken des + Buttons eine Fehlermeldung, dass ich zunächst einen Schein anlegen muss.

Haben wir einen Denkfehler und ist die HKS-Dokumentation bei HZV-Patienten gar nicht analog der KV-Patienten durchzuführen, oder einen Fehler im System.

Herzliche Grüße aus Ulm

Michael Ruoff
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5 Antworten

Die Ziffer 01745 ist Bestandteil des HzV-Vertrages und darf nicht über die KV abgerechnet werden.

Ob eine Dokumentation des Hautkrebsscreenings im HzV-Fall wirklich notwendig ist, weiss ich leider auch nicht (Mir ist nicht ganz klar, ob die KVen die Daten an die Krankenkassen weiterleiten, damit diese dann die HzV-Abrechnung der Ziffer 01745 gegenüber den via KV übersandten HKS-Daten abgleichen). Diese Auskunft müsste man bei den Kassen erfragen.

Medizinisch sinnvoll ist eine Dokumentation des Screenings aber allemal - auch wenn keine Pflicht zur Übermittlung bestünde. Leider ist das Zusammenspiel von HZV und HKS (bzw. analog auch DMP) in tomedo momentan noch nicht optimal.

Für die Anlage eines HKS (und DMP) verlangt tomedo zwingend die Existenz eines Scheins für das Quartal. Bisher wird aber davon ausgegangen, dass dieser Schein ein KV-Schein ist. Es gibt bereits ein ticket, dass man an dieser Stelle auch die Auswahl/Existenz eines HzV-Schein erlaubt bzw. berücksichtigt. Dies wird aufgrund Ihrer erneuten Rückfrage noch einmal neu priorisiert.
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Hallo aus Verden, in Niedersachsen besthet keine Dokumentationspflicht des HKS im HÄVG Vertrag. Das könnte des Rätsels Lösung sein? Vermutlich reicht die Abrechnung der Ziffer. Ich würde Zur Sicherheit mal bei der HÄVG nachfragen.

Gruß Ralf Kampmann
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Vielen Dank für die rasche Antwort - ich kann mir gut vorstellen, dass die Doku bei HZV-Pat. tatsächlich nicht zwingend erforderlich ist, wir werden das mit der HÄVG klären.

Für DMP-Patienten im HZV brauchen wir aber einen Weg diese abzurechnen, ein KV-Schein lässt sich ja anlegen, wenn dieser dann bei den Details für die KV-Abrechnung mit ignorieren angekreuzt wird - wäre das der Weg?

Oder kann ich ihn nach Erstellen der DMP-Dokumentation gleich wieder löschen, damit nicht irrtümlich Ziffern darauf abgerechnet werden?

Herzliche Grüße aus Ulm

Michael Ruoff
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Sie können den Schein sowohl für die Abrechnung ignorieren als auch Löschen. Beim Löschen ensteht lediglich das Darstellungsproblem, dass der Schein nicht mehr korrekt in der DMP-Dokumentation angezeigt wird. Die Abrechnung sollte das aber nicht behindern.

Dieses kosmetische Problem werden wir in einem der nächsten Updates korrigieren.

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Hallo Ulm, hier Dresden!

Als überzeugter HzV-Anwender unter tomedo habe ich seit bald 3 Jahren auf die Übermittlung einer HKS-Doku an die KV verzichtet - mal ehrlich: die 4 Ankreuzbuttons sind m.E. eigentlich auch wirklich entbehrlich. Eine Dokumentation habe ich aber natürlich immer (ausführlich) als BEF-Zeile in der jeweiligen Kartei angelegt. Was soll die Übermittlung an die KV, wenn keine EBM-Ziffer dazu kommt? Es wäre natürlich prima, wenn TOMEDO die Anlage eines HKS auch bei HzV-Schein tolerieren würde; diese Scheine müßte man dann aber immer vor Übermittlung der GKV-HKS-Abrechnung wieder rauslöschen, denn: s.o.

Wichtiger scheint mir die Anlage des GKV-Scheines für die DMP: In Sachsen rechne ich die DMP Ziffern als EBM-Leistung über KV (und nicht mit der HÄVG!) ab. Sonderziffer GOP 88194 + z.B. 99310B für Folge-Doku Diabetes mell. IIb. Hier wäre das nachträgliche Löschen des GKV-Scheines geradezu kontraproduktiv, gehen mir ja jedes Mal 15,00 € verloren. Wie ist das in BaWü geregelt?

MfkG, Klaus Lorenzen
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Hallo Dresden, hier Ulm,

ich bin der Kollege von Michael Ruoff und wir sind dem Problem etwas näher gekommen. Wir legen jetzt unter Einstellungen/Praxis/HzV immer einen KV-Schein mit der Pseudo-Ziffer 88192 an (ist eh gut für die Abbildung der Patientenanzahl für die KV) mit der Diagnose Z02G dazu, ist ja auch alles wunderbar einzustellen.

Alternativ werden bei bereits existierenden HzV-Scheinen die entsprechenden KV-Scheine neu angelegt, speziell bei den Patienten, welche im DMP-Programm sind. Zur HKS-Dokumentation legen wir auch "Pseudoscheine" an, allein schon auf Grund des Automatismus zur Dokumentation (machen ja schließlich auch angestellte Ärztinnen und Weiterbildungsassistenen, und die sollen nicht immer schauen, ist der Patient im HzV oder KV...). Auf das Löschen der Scheine kann dann, so denke ich, auch verzichtet werden (gerade auch wegen der KV-Abbildung), da zum Glück beim Öffnen der Kartei der HzV-Schein aktiv ist!

Die Ziffer 88194 benutzen wir nicht, wir sind bisher nur im AOK-HzV, ebenso auch nicht die Ziffer 99310B, dafür z.B. die 99213 und 99214 bei Folge-Doku DM II usw. (bundeslandabhängig?). Die DMP-Leistungen bekommen wir sonst direkt von der HÄVG ohne Umwege über die KV. Ich hoffe, dass die DMP-Abrechnung dann funktioniert, wir machen Ende der Woche mal einen Versuch.

Ansonsten kommen wir hier mit tomedo immer besser zurecht, ich persönlich habe allerdings noch arge Probleme im Bereich der Heilmittelrezepte! Aber da muss ich erst noch etwas recherchieren!

Herzliche Grüße aus Ulm

Ernst Waldner
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