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Mir ist heute aufgefallen, dass sich das Datum einer Dauerdiagnose in einem bereits abgerechneten Schein (hier 4. Quartal) ändert, wenn ich es im aktuellen Schein ändere.

Meines Erachtens dürfte dies nicht möglich sein. Zum Verständnis nochmal etwas expliziter: Ich habe heute in einer fälschlicherweise im letzten Quartal eingegebenen Dauerdiagnose (DD Pseudophakie bds. (Z.n. Linsen-OP)) das Datum auf den 04.01.24 (ab da bds. pseudophak) im aktuellen Quartal/Schein geändert. Danach war auch das Datum im abgerechneten Schein (in Abrechnung alle Scheine auf Abrechnung gesetzt) des Vorquartals auf den 04.01.24 verändert. Wenn ich jedoch die Angabe von bds. auf rechts wechsle, dann erscheint die DD Pseudophakie bds. mit Datum 23.11.23 des Vorquartals im abgerechneten Schein hellgrau. Können solche Änderungen in abgerechneten Scheinen geblockt werden, liegt ein Systemfehler oder ein Anwendungsfehler meinerseits vor? Vielen Dank im Voraus.
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1 Antwort

Attribute die nicht abrechnungsrelevant sind, können nachträglich geändert werden. Das Datum einer Diagnose ist nicht abrechnungsrelevant (wird in der Abrechnung nicht mit übertragen). Wenn Sie ein abrechnunsgrelevantes Attribut (z.B. Seitenlokalisation) ändern, dann wird ein Klon der abgerechneten Diagnose angelegt, damit die Diagnose auf dem abgerechnten Schein in der ursprünglichen Form erhalten bleibt. Klärt das Ihre Frage?
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