E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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1.Kann ich beim Druck der Privatrechnungen gleich den Druck von 2 Exemplaren voreinstellen, damit ich dies nicht bei jedem Ausdrucken immer wieder erledigen muss? Ist eine Kennzeichnung des 2. Ausdruckes als Re- Kopie oder Duplikat möglich?

2. Manchmal habe ich im Quartal nur die Abrechnung eines Rezeptes, Dafür schreibe ich in der Regel kein gesonderte Rechnung. Gibt es die Möglichkeit die offene Leistung bei der Abrechnung im nächsten Quartal in die aktuelle Rechnung zu übernehmen? Geht das vielleicht automatisch?

Eine Lösung wäre schön.
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3 Antworten

1. Klar, über den Druckertreiber. Dort kann man Voreinstellungen speichern. Alternativ kann man auch die Selbe oder Seiten der Briefvorlage nochmals nach einem CMD-ENTER (Seitenwechsel) in die selbe Briefvorlage pasten. Dann kann man auch Änderungen an der zweiten Seite machen wie eben ein DUPLIKAT einfügen.

2. Soweit ich weiss nein, Ich füge die Nachbehandlung schon bei OP ein die manchmal ins nächste Quartal rutscht. Ich denke man muss das manuell machen da ja noch kein Schein für das Folgequartal existiert. Ich füge das solange in die Patienteninfo ein um es nicht zu vergessen. Die KBV ist da auch sehr restriktiv.
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1. Für den Druck von Einzelrechnungen: In den Rechnungsdetails unter Drucken. Dieses Feld ist immer so ausgefüllt wie bei der letzten Rechnung.

Und in der Privatrechnungsverwaltung an dieser Stelle:

Diese Kopien werden automatisch mit einem Wasserzeichen "Kopie" versehen. 

 

Zu 2. Da sie von Rechnung sprechen gehe ich davon aus das sie Privatrechnung meinen: Vor dem Ausdrucken der Privatrechnungen können sie diese Filtern. Wenn man in die Spalte Real € ">10" eingibt, werden nur noch Rechnungen angezeigt die 10€ übersteigen, alle anderen bleiben im System als ungedruckt und werden später (wenn sie 10€ überschritten haben) ausgedruckt. 

Für KV muss ein Schein angelegt werden auf den nur ein Verwaltungskomplex kommt.

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Die Option in den Rechnungseinstellungen habe ich tatsächlich übersehen. Dann gibt es drei Methoden. Treiber, in der Briefvorlage oder in den Rechnungsdetails.
Lieber Herr Kollege Burghardt,

zu Frage 2: Ich glaube, der Kern Ihrer Frage war die Quartalsgrenze. Die gibt es bei Privatrechnungen nicht. Sie können einfach die Rechnung mit der Rezeptgebühr so lange stehen lassen, bis derselbe Patient noch weitere Leistungen erhalten hat und die Rechnungserstellung sich lohnt, auch über mehrere Quartale hinweg. Grundsätzlich können Sie Privatleistungen bis ein Jahr nach Erbringung wirksam einfordern.

Privatrechnungen werden auch nicht etwa automatisch in die Quartalsabrechnung einbezogen. Den Rechnungsdruck müssen Sie unabhängig von irgendwelchen Quartalsgrenzen selbst initiieren, wenn Sie meinen, es sei mal wieder nötig. Über die Privatrechnungsverwaltung können Sie dabei, wie schon von Herrn Schmidt aufgezeigt, komfortabel nach Rechnungen in lohnender Höhe suchen und auch serienweise drucken.

Viele Grüße aus Erfurt,

Mike Prater
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