Ab Januar entfällt die Neupatientenregelung. Das dadurch bereinigte (abgesenkte) PZV bleibt unverändert. Stattdessen werden Hausärzten Vermittlungsprämien gezahlt und den Fachärzten diese "HA Vermittlungsfälle" garantiert vergütet, ohne auf das vorhandene PZV angerechnet zu werden.
Da wäre es schlecht, wenn der Vermittlungsfall nicht als solcher gekennzeichnet wird.
Wie kann das Problem am Besten gelöst werden?
a. Fallanlage bei Anruf der vermittelnden Praxis dann direkt als Vermittlungsfall durch MFA kennzeichnen
b. Onlinetermine durch HA Praxen direkt - dann könnte über die Terminart ein automatischer Hinweis gegeben werden.
Gibt es noch andere einfachere Wege?
Da wäre es schlecht, wenn der Vermittlungsfall nicht als solcher gekennzeichnet wird.
Wie kann das Problem am Besten gelöst werden?
a. Fallanlage bei Anruf der vermittelnden Praxis dann direkt als Vermittlungsfall durch MFA kennzeichnen
b. Onlinetermine durch HA Praxen direkt - dann könnte über die Terminart ein automatischer Hinweis gegeben werden.
Gibt es noch andere einfachere Wege?