Liebe Kundinnen und Kunden,
hiermit informieren wir Sie über die neuen Funktionen der Version v1.74, mit denen tomedo® verschiedene Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) unterstützt, die zum 1. September in Kraft getreten sind. So sind u.a. grundversorgende Fachärzte und -ärztinnen dazu verpflichtet, mindestens 5 offene Sprechstunden pro Woche anzubieten. Außerdem gibt es ab 1. September für vermittelte Patienten extrabudgetäre Zuschläge auf die Grundpauschalen und einige weitere Neuerungen.
Terminarten
Unter Admin -> Kalender -> Terminarten können Sie für beliebige Terminarten die TSVG-Kontaktarten "TSS-Terminfall" (Patient wurde via Terminservicestelle an Sie vermittelt) und "HA-Vermittlungsfall" (Patient wurde vom Haus- oder Kinderarzt als dringlicher Fall, der innerhalb von 4 Tagen einen Termin beim Facharzt bekommen muss, an Sie vermittelt) vorkonfigurieren. Siehe Screenshot unten. Damit werden bei der Scheinanlage die Felder TSVG-Kontaktart, sowie das Vermittlungs- und Kontaktdatum automatisch gesetzt. Die TSVG-Kontaktart und das Vermittlungs- und Behandlungsdatum können aber auch manuell im Termin oder auf den Scheinen gesetzt werden.
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Offene Sprechstunden
Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen müssen ab dem 1. September 2019 mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten (bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig).
Alle Leistungen in den offenen Sprechstunden werden extrabudgetär vergütet. Es gibt allerdings eine Deckelung, nach der diese Leistungen nicht mehr als 17,5% der Behandlungsfälle des Vorquartals ausmachen dürfen. Bezogen nicht auf den einzelnen Leistungserbringer, sondern auf alle Leistungserbringer einer Fachgruppe innerhalb einer BAG oder eines MVZs (die KBV nennt diese Bezugsgröße "Arztgruppenfall").
Für die extrabudgetäre Vergütung müssen die betreffenden Scheine als "Offene Sprechstunden" gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung können Sie in tomedo® unter tomedo -> Einstellungen -> Praxis -> Schein konfigurieren. Dort können Sie auch die Zeiträume für die offenen Sprechstunden hinterlegen, siehe Screenshot unten.
Neue Patienten
Sucht ein Patient ab dem 1. September 2019 erstmals (oder erstmals nach zwei Jahren) einen Arzt auf, werden alle Leistungen extrabudgetär vergütet (begrenzt auf zwei Arztgruppen einer Praxis oder eines MVZ). Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Anästhesisten, Humangenetiker, Labormediziner, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen
- Neu gegründete Praxen und Praxen nach einem Gesellschafterwechsel (Details werden noch festgelegt)
Um die neuen Patienten extrabudgetär abrechnen zu können, müssen die betreffenden Scheine als "Neupatient" gekennzeichnet werden. Auch dies können Sie in tomedo® unter tomedo -> Einstellungen -> Praxis -> Schein entsprechend konfigurieren.
Neue EBM-Ziffern
Die TSVG-Terminfälle werden nicht nur grundsätzlich extrabudgetär abgerechnet, sondern auch über neue EBM-Ziffern zusätzlich honoriert.
Für die HA-Terminfälle (Hausarzt hat an Facharzt überwiesen, Facharzt-Termin muss innerhalb von 4 Werktagen liegen) erhält der überweisende Haus- oder Kinderarzt eine Überweisungspauschale von 10 EUR; unabhängig davon, ob der Termin dann stattfindet oder nicht.
Die KBV schreibt dazu: "Für den Zuschlag rechnen Hausärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 03008 ab (GOP 04008 für Kinder- und Jugendärzte). Zusätzlich geben Sie bei der Abrechnung die Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis an, an die der Patient vermittelt wurde. Die BSNR der einzelnen Praxen finden Hausärzte in der Kollegensuche im Sicheren Netz – auch erreichbar über die Telematikinfrastruktur."
Für die TSS-Terminfälle (Terminservicestelle hat Patient an Sie vermittelt) gibt es fachgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen, die unterschiedlich hohe Zuschläge bedeuten.
Die KBV schreibt: "Zusätzlich gibt es ab 1. September einen extrabudgetären Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale oder Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern nach Abschnitt 1.7.1 EBM von bis zu 50 Prozent. Die Höhe der Zuschläge ist nach der Länge der Wartezeit auf einen Termin gestaffelt:
- 50 Prozent: Termin innerhalb von 8 Tagen
- 30 Prozent: Termin innerhalb von neun bis 14 Tagen
- 20 Prozent: Termin innerhalb von 15 bis 35 Tagen
Die neuen Ziffern stehen Ihnen erst mit dem Update 1.74 zur Verfügung.
Mehr zum Thema hier (gleicher Link wie oben): https://www.kbv.de/html/tsvg.php
Hier noch 11 Seiten FAQs der KV Niedersachsen: https://www.kvn.de/extranet_media/Startseite/TSVG/TSVG+FAQ-p-7799.pdf