E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Bei dem wahrscheinlich nicht vorgesehenen Versuch bei Privatpatienten eine eAU zu drucken (über u.a. "Drucke KK/AG/V", "Sende&Drucke"), erfolgt nach verschiedenen Fehlermedlungen ein Ausdruck und eine AU wird abgespeichert.

Der Inhalt des Ausdrucks stimmt hierbei dann nicht mit der im System hinterlegten Version überein. So finden sich z. Bsp. unterschiedlichen Krankenkassen was schon zu Verwirrungen geführt hat.

Ist dieses Verhalten so vorgesehen oder durch die fehlerhafte Endbenutzeranwendung "provoziert". Auch wenn letzteres der Fall sein sollte finde ich es persönlich generell  bedenklich, dass die im System hinterlegten AUs nicht mit dem erfolgten Ausdruck übereinstimmen.

Grüße aus dem Norden!
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Beste Antwort
Sehr geehrter Herr Scherdin,

zunächst kann ich Ihnen bestätigen, dass das fehlerhafte  Verhalten augenscheinlich durch den Nutzer durch Fehlbedienung provoziert wurde.
Entsprechende Unterschiede in den AUs durch diese Fehlbedienung sollten aber auch nicht vorkommen und wir versuchen dieses einmal nachzustellen um eine ggf. notwendige Anforderung für eine Lösung zu generieren.
Wir behalten uns hier vor ggf. nochmal direkt auf Sie zuzukommen.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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