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Hallo! Ich habe eine Frage:

Im Bereich der KV kann ja eine GU einmalig zwischen 18 und 34 abgerechnet werden. Klappt das irgendwie mit HZV auch? Also kann ich dann auf KV abrechnen oder wie machen es die Kolleg:innen hier?

Grüße
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2 Antworten

Beste Antwort
Die zusammenfassende Ergebnisse aus der Kommunikation mit HÄVG sind wie folgt: Es gibt, grob gesagt, drei Arten von HZV-Verträgen:

1. mit differenzierten Leistungen (wie z.B. IKK Classic)

2. mit einer Leistung ab 35 J., die aber auch für die Patienten 18-35 J. gültig ist

3. mit einer Leistung ab 35 J., die für die  Patienten 18-35 J. nicht abrechnenbar ist

Eine pauschale Antwort, wann die Leistung abrechnungsfähig ist, gibt es leider nicht.

In Kürze erfolgt ein Rundschreiben von HÄVG, in dem die Ärzte auf die vertragsspezifische Abrechnung der GU für Patienten im Alter von 18-35 Jahren hingewiesen werden.
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Vielen Dank für die Mühe!

Die Abrechnung über HZV ist momentan nur für die IKK Classic Teilnehmer möglich (HA-Vertrag SI_IKK_HZV) 

https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/hzv/hzv-in-der-praxis/abrechnung/leistungen/gesundheitsuntersuchung

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Vielen Dank! Also ist eine Abrechnung über KV nicht möglich?
So defintiv lässt sich das durch Internetrecherche leider nicht herausfinden. Meine Intuition würde in die Richtung 'keine GU vor 35 für HZV-Patienten möglich' gehen. Am besten Sie erfragen das konkret beim HÄVG-Support oder warten auf eine Antwort von bayerischen Kollegen, die bereits diesbezüglich Erfahrungen gesammelt haben.
Also ich habe diese Passage bei der KBV gefunden: Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check.

Und HZV-Patienten sind ja auch gesetzlich Versicherte.
Sehr geehrter Herr Stößel,

aktuell können wir leider keine Abrechnungsempfehlung für die Ziffer 01732 bei HZV Patienten zwischen 18 und 35 Jahre alt geben.

Die Ziffer ist ein Bestandteil des HZV Ziffernkranzes und darf nicht üer KBV abgerechnet werden. Aus anderer Seite nach HZV Abrechnungsregeln ist diese ebenfalls nicht abrechenbar, da die Ziffer nur für die Patienten ab 36.Lebensjahr gültig ist.

Wir haben HÄVG angeschrieben mit der Bitte diese Pattsituation aufzuklären. Wir melden uns sobald wir eine Antwort bekommen.
Vielen Dank für die Anfrage und Hilfe!
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