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Hallo,

momentan erscheint noch eine Fehlermeldung bei der EBM Ziffer 01732 bei Pat unter 35 Jahren.

Die Gesundheitsuntersuchung ist aber ab 1.4.19 laut KBV einmalig zwischen 18-34 Jahren möglich.

Ist es möglich das zu ändern?

Danke
Gefragt von (890 Punkte)
+2 Punkte
und Ziffer 32033 (NEU) fehlt!
Und Abrechnung ab 35 nur noch alle 3 Jahre möglich (gilt ab 1.4. und laut KV BaWue ab sofort ! D.h. wenn 2017 letzte GU, dann  kann die nächste GU erst wieder 2020 abgerechnet werden).
Und bitte Prüfung "Nur einmal zwischen 18 und 34 Jahren"
Wir würde darum bitte sich damit vielleicht schon jetzt auseinander zusetzten und nicht bis zum 30.09. zu warten. Da wir die 01732 bei Pat. zwieschen 18 und 34 Jahren diese Quartal auch schon nutzen und es sonst bei der nächsten Abrechnung bestimmt Probleme gibt.
Moin!

Heute hatte ich auch den ersten Fall einer GU mit Ziffer 01732 zwischen 18 und 34 LJ. Leider gibt das Prüfprotokoll auch nach neuestem Update weiterhin einen Fehler an. Wann können wir mit dem Update rechnen?
Diese Frage habe ich auch.

2 Antworten

Neuestes Fax (10.04.) von der KV BaWue: bis 9/19 doch noch GU-Abrechnung mit 2-Jahres-Abstand möglich. ("nach langen Verhandlungen mit der KBV" - es lebe die Bürokratie und die Schnell-Schuss-Politik...)
Beantwortet von (11.5k Punkte)
0 Punkte
Schnellschuß? Der Bewertungsausschuß hatte seit Juli 2018 Zeit, am 25.10.2018 trat die im Juli vom GBA beschlossene Änderung der Richtlinie bereits in Kraft!

Dies ist nur ein weiteres Mal, in dem die Selbstverwaltung beweist, dass die "verwalteten" Ärzte einfach gefälligst ihre Arbeit zu machen haben, egal wie. Und dass es notwendig ist, dass sich endlich eine Mehrheit der Niedergelassenen dem nicht mehr beugt. Bei mir gibt es hausärztliche Betreuung nur noch im HzV (da gibt es weiter alle 2 Jahre eine GU), in der Regelversorgung gibt es Leistungen nach Punkt und Komma des EBM und SGB V. Da bleibt dann auch nicht viel, von dem mir 1% wegen der TI abgezogen werden können...
Glückliches Ländle, da kommt wenigstens was von der KV. Bei uns arbeitet die KVSH noch "mit Hochdruck" an der Umsetzung der Übergangsregelung.
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