E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
BugFix für Microsoft OAuth 2.0 Email Problem
Alle Hinweise und Informationen Sie unter folgendem Link.
Der DSGVO konforme Export von Privatrechnungen ist ja eingebaut, vielen Dank dafür, auch wenn ein Bug den Massenexport weiterhin verhindert.

Tomedo ist aber weiterhin nicht wasserdicht wenn es um Patientendaten geht. Der Karteiexport blockt keine Patientendaten aus. Man kann keine Dateiendungen vom Export ausnehmen.

Wir streiten gerade mit dem Finanzamt bei einer Prüfung das unsere Diagnosen bei Fehlbildungen zum Beispiel bei der Brust nicht akzeptieren will, die Patienten hätten MwSt zahlen sollen. Ich habe bereits einmal 10 Stunden damit verbracht den Karteiexport von 65 Patienten DSGVO konform zu breinigen weil das Tomedo nicht kann. Gegen den Wunsch des Amtes die komplette Kartei zu bekommen, am besten ungeschwärzt, sonst dürfe man unsere revisionssicheren Emails einsehen und unsere Rechner, haben sie nur den Fall bekommen und Patientendaten geschwärzt.

Die Auswertung und Argumentation des FA ist gruselig. Wir werden einen medizinischen Gutachter fordern und hierzu müssen dann die ganzen Karteien exportiert werden. Ich habe wenig Lust mich dafür 20 Stunden hinzusetzen nur weil mein Praxisverwaltungssystem die DSGVO nicht einhält und strikt ermöglicht bei Exporten Patientendaten nicht weiterzugeben.

Wir lernen aus dieser Geschichte, dass wir das System mit unnötigen Zweitdiagnosen belasten müssen damit der Patient zu einer Heilbehandlung kommt. Hier geht es wohlgemerk nicht um die Brustvergrösserung von C auf D. Diese Patientinnen zahlen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht vorher zum Selbstbewussteseinstraining geschickt werden und gar nicht wieder kommen. Bei Patientinnen mit tubulärer Brust oder chronisch entzündeter Schmalippe müssen die Patientinnen eine Zweitdiagnose beim Gynäkologen einholen. Unserer Diagnose wird nicht geglaubt. Ein fünfstelliger Betrag wird nachgefordert, den man eigentlich fast bezahlen möchte um das FA loszuwerden, nur muss man diesen mal zwei nehmen wegen der prüfung der drei darauffolgenden Jahre bis heute, bei denen die Summe mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut abgerufen wird.

Ich bitte Zollsoft das schnellstmöglich umzusetzen. Gefordert wird diese juristische Notwendigkeit seit der DSGVO Einführung 2018.

PS: Plastischen Kollegen rate ich dringend auf der DGPRAEC Seite das Thema zu lesen und Zweitdiagnosen einzuholen und noch besser zu dokumentieren. Wenn es nicht schon zu spät ist. Das Ganze ist eine unfaire sehr teure Falle.
Gefragt in Wunsch von (55.2k Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
Ich muss Herrn Dr. Balogh in vollem Umfang Recht geben. Auch hatte ich den Eindruck aus einem diesbezüglichen Telefonat mit der Geschäftsführung im letzten Jahr mitgenommen, dass man den Kartei-Export ohne Namen schneller umsetzen wollte. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte akzeptiert nur die Alternative manuelle Schwärzung oder Kartei-Export ohne Namen.

Eine Einwilligungserklärung für eine evtl. Betriebsprüfung des Finanzamtes einzuholen, ist nach der aktuellen Beschlusslage der Datenschutz-Konferenz auch nicht möglich, da die Anonymität der Patienten den normalen Prüf-Interessen des Finanzamtes vorgeht.

Beste Grüße aus Lippstadt vom Arztgatten RA Jörg Frotscher
Ich muss mich hier einmal korrigieren. Es ging mir um die Realsierung des "namenlosen" Exports der Ausgangs-Rechnungen. Eine komplette Kartei mit allen Patienten- und personenbezogenen Daten zu schwärzen, dürfte kaum möglich sein.

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten RA Jörg Frotscher
Der geht schon recht gut bis auf den Bug im Massenexport. Also mehr als ein paar Rechnungen exportieren sie nicht auf einmal.

2 Antworten

Hallo Herr Balogh,

nach interner Rückfrage und aktueller Aussage der Entwciklung wird die Bereitstellung der Funktionalität für einen zusätzlich verschlüsselten Versand voraussichtrlich mit der Version 1.111.x.x (Folgeversion des kommenden Quartalsupdates) erfolgen.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Beantwortet von (9.7k Punkte)
0 Punkte

Hallo Herr Kansy, was meinen sie mit verschlüsseltem Versand? Bei der DSGVO geht es darum, dass der Export keine Patietendaten enthält. Ich muss eine Kartei so exportieren können, dass ich sie einem Amt geben kann ohne meinen Datenschutz zu verletzen. Es kann im Export kein Helga Müller Mustertrasse 45 45321 Musterdorf geb. 1.11.1943 stehen. Dann müssen sie noch einen Hinweis ausgeben, dass pdf Dokumente manuell geschwärzt werden müssen, da Tomedo das nicht erledigen kann. Dateinamen sollten auch keine Patientendaten haben.

Ich verstehe also nicht welche Funktionalität sie meinen. Verwechseln sie das mit dem verschlüsselten Export von Karteieinträgen über Email?

Der Export ist unter der Kartei/Aktionen/Export

Da ich die Diskussion nun auch schon einige Zeit verfolge und Ihre Situation gut nachvollziehen kann, aber eher pessimistisch bin, was eine zeitnahe Lösung durch zollsoft angeht: Kann man nicht - zumindest für die Zukunft - einen Passus in den Behandlungsvertrag reinnehmen, dass der Patient mit der Weitergabe der Daten für den Fall des Anzweifelns der medizinischen Notwendigkeit durch das Finanzamt einverstanden ist? Ich weiß, dass ist nicht dass, was Sie wollen, aber vielleicht erstmal "besser als nichts".
Hallo Herr Balogh,

in dem Fall scheinen die zuständigen Kollegen die ich befragt habe entweder es verwechselt zu haben oder die Möglichkeit des Exports ohne Patientendetails mit dem Vorhaben kombiniert zu haben.
Das bringe ich gerne nochmals in Erfahrung.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Danke Herr Kansy.

Das wäre eine Idee Herr Hoffmann, das hilft mir, selbst wenn die Patienten das schlucken, mir würde dieser Passus als Patient nicht gefallen weil das Finanzamt meine erkrankungen nichts angehen, hilft mir das bei Patienten von 2016-2018 nicht. Nachträgliches Einholen wäre genau so viel Arbeit wie schwärzen und das Telefonat wäre, naja, komisch. Aber sie schrieben ja in der Zukunft.

Hallo,

als Workaround könnte die Aktion "Kartei drucken" helfen. Den Titel ändern und ggf. als PDF speichern oder drucken. @HerrBalogh, würde das den Anforderungen des Finanzamts genügen?

Viele Grüße

Christian Honey

Beantwortet von (5.7k Punkte)
0 Punkte
Das FA bekommt nichts mehr, die haben schon, wenn dann der medizinische Gutachter. Man kann einfach die Briefvorlage für den Karteiexport ändern das würde schon gehen. Ein anonymisiert ankreuzfeld könnte eine zweite Briefvorlage nehmen. Übergangsweise ändern geht auch.

Ich weiss gar nicht wie Zollsoft anonymisieren lösen kann ehrlich gesagt. Dafür müssten alle Dokumenteingänge von der Überweisung bis zum Befund des Kollegen texterkannt und nach Namen gescannt werden um sie später ausblenden zu können. Selbst generierte Dokumente müssten auch so generiert werden, dass Tomedo später weiss was entfernt werden muss. In Bildern müssten Augen schwarze Balken bekommen.  Und das alles nur um einen DSGVO konformen Export zu bekommen.

Also aus meiner Sicht für Zollsoft nicht möglich. Vielleicht kann man zumindest eine zweite Briefvorlage einbauen das ist kein Aufwand. Der Rest bleibt eben manuell.

Ich ändere den Titel.
16,009 Beiträge
23,773 Antworten
41,818 Kommentare
11,512 Nutzer