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Hallo

Wir sind nun in die Welt der eAU eingestiegen. Haben folgendes Problem: Wir stellen eine Folgeverordnung aus, weil der Hausarzt erstmalig festgestellt hat. Wir tragen das Datum des ersten Krankheitstages ein. Außerdem das Datum unserer Feststellung. Und das Datum bis wann unsere Folgeverordnung gilt. Und dann kommt beim Versuch, zu versenden diese Fehlermeldung.

Was machen wir falsch? Gehen Folgeverordnungen gar nicht per eAU?

Danke!

Gefragt in Frage von (3.4k Punkte)
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1 Antwort

Sehr geehrter Herr Durst,

Sie haben per Hand das "ArbeitsunfähigkeitSeit" Feld geändert. Dies können Sie zwar tun, dieses Feld darf aber bei Folgeverordnungen nicht übertragen werden (KBV Anforderung). Somit blocken wir besser diese Aktion, damit Sie nicht fälschlich annehmen das die Krankenkasse diese Anpassung der AU mitbekommt. -> Am besten Löschen Sie das "ArbeitsunfähigkeitSeit" Feld.
Beantwortet von (90.6k Punkte)
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Habe exakt auch gleiches Problem gerade gehabt - Danke für die Antwort.

Aber bei mir hat das Krankenhaus die erste AU ausgestellt (diese Datum habe ich übernommen) und somit ging es eben nicht aufgrund meine "Änderung" (s.o.)  

Jetzt habe ich es als "ErstAU" ausgestellt. - Ist aber auch nicht wirklich ganz richtig... Soll/kann man das Feld einfach "leer" lassen und doch FolgeAU wählen?

Haben Sie da eine Idee?

Herzlichen Dank schon mal!

Christian Schröter
Naja, die eAU als FolgeAU hat per se kein Feld "ArbeitsunfähigkeitSeit" ... wenn die ErstAU jemand anderes ausgestellt hat, dann lassen Sie das Feld einfach leer.
Manchmal kann es auch einfach einfach sein.

Hätte gedacht, dass es ein Pflichtfeld ist - aber einfach ausprobieren und schon geht´s!

Nochmals Danke!
Haben es ebenfalls so gemacht: es hat funktioniert! DANKE! Ist ja lustig: jahrelang wurde mir eingebläut, dass dieses Feld UN-BE-DINGT ausgefüllt sein muss und nun darf man es doch leer lassen.  :-)))  Ich glaube, wie schleppen ganz viele alte, unnötige Zöpfe mit uns herum! Danke nochmal!
Ja, wie gesagt, das hat sich mit der eAU geändert.
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