E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Ein Patient möchte nach Erhalt der rechnung eine Diagnose eingefügt haben. Ich kann aber die Rechnung im Nachgang nicht mehr bearbeiten. Oder wie kann man das machen, dass der Patient nochmal eine Rechnung allerdings mit überarbeiteter Diagnose bekommt?

Vielen Dank für die HIlfe

Philipp Prause
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1 Antwort

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Doch sie können sie ändern, in den Rechnungsdetails gedruckt entfernen. Ob das möglich sein soll müssen Steuerberater entscheiden. Ganz sauber ist stornieren und neue Rechnung.
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Prima. Vielen Dank!
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