KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Die Differenzierung zw. Rechnungsversand per Mail oder per Post (alson pdfDruck) bereitet mir Probleme.

Ich muss 120 Rechnungen verschicken - aus der ÜBERSICHT PRIVATRECHNUNGEN - kann man das ja sehr schön über die untere Arbeitsliste erledigen -  ABER es ist nicht ersichtlich welche Patienten eine gültige Mailadresse haben - aber beim Versand via Mail werden diese Rechnungen (ohne Versand da ja keine MailAdresse da ist ) zwar angemahnt aber doch als versandt gebucht - dann muss man diese nochmal manuell aufrufen und als pdf drucken - Fehler sind hier vorprogrammiert!

Frage - gibt es da eine geschicktere Methode die ich noch nicht erkannt habe?

 

Teilt mit mir wirklich niemand dieses Problem???

 

Dr. Marks
Gefragt in Frage von (10.4k Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte

3 Antworten

es ist nicht ersichtlich welche Patienten eine gültige Mailadresse haben

Das ist gewolltes Verhalten und wird vorausssichtlich nicht geändert werden: in der Privatrechnungsübersicht werden Patientendaten erst geladen wenn sie wirklich benötigt werden. z.B. beim Rechnungsdruck. Würden wir das Verhalten ändern, müssten Sie beim Laden von Rechnungen deutlich länger warten.

 beim Versand via Mail werden diese Rechnungen [...] als versandt gebucht

Für Rechnungen gibt es zwei unterschiedliche Checkboxen - abgerechnet/gedruckt und versandt. Die erste Checkbox wird beim PDF-Druck vor der Emailerstellung gesetzt, die zweite nur wenn wirklich eine Email erstellt wurde. Kurzfristige Lösung wäre also die Rechnungen nicht nach dem 'gedruckt'-Status sondern nach dem 'versandt'-Status zu filtern.

Ich stimme zu, dass es unsinnig und unperformant ist, die Rechnungen für Patienten ohne Emailadresse im Voraus zu drucken. Wir werden das verbessern.

Beantwortet von (9.4k Punkte)
0 Punkte

Hallo Herr Leistritz,

gäbe es vielleicht eine Möglichkeit alle oder besser nur einen bestimmten Marker in der Übersicht Privatabrechnungen anzeigen zu lassen? Z.B. den Rechnung per Email

Oder alternativ eine Funktion, die Patienten aus einer Statistikliste einen Eintrag in die Notiz des Privatscheines ermöglicht. Die Notiz ist in der Übersicht Privatrechnung sichtbar und man könnte hierüber selektieren.

Dieses Feature hatte ich schon mal vor circa einem halben Jahr angefragt. Man könnte einfach dadurch die Patienten in der Rechnungsübersicht direkt selektieren.
Versenden sie die Rechnungen dann verchlüsselt Herr Marks? Wenn ja wie erhält der Patient seinen Schlüssel?

Für die valide Email könnte Tomedo natürlich eine Emailbestätigung anfordern wie es in jedem Onlineshop bei Anmeldung passiert. In den Details könnte bestätigt stehen.
Sorry hatte dieses Thema aus den Augen verloren

Nein wir verschicken die Rechnungen unverschlüsselt

Ich weiß nicht was das soll mit der Verschlüsselung, ich bekomme jeden Tag Rechnung per Mail und sie sind auch nicht verschlüsselt dann lass ich mal die Kirche im Dorf hat sich noch niemand beschwert
Ab v1.105 werden Rechnungen vor dem Versand gefiltert und nur die Rechnungen gedruckt, für die der Emailversand möglich ist. (Vorhandene Emailadresse sowie Zustimmung des Patienten zum digitalen Rechnungsversand)
Beantwortet von (9.4k Punkte)
0 Punkte
Sie verschicken Patientendaten Diagnosen und Therapien Herr Marks, wenn es mal Ärger deswegen gibt dann richtig. Der Patient selbst kann ihnen ans Bein pinkeln wenn er mag. Fragen sie am besten Herrn Frotscher was geht und was nicht. Einen einfachen Weg verschlüsselt mit Patienten zu kommunizieren habe ich aber bisher nicht. Wir beantworten selbst organisatorische Fragen der Patienten über Mail mehr unverschlüsselt als mir lieb ist aber da schreiben uns Patienten an.
Ich bin in einer großen Rechtsanwaltskanzlei mit einer eigenen Datenschutzabteilung tätig und die ist der Meinung, dass wir (trotz ganz vereinzelt abweichender Meinung von Landesdatenschutzbehörden)  unverschlüsselt versenden können, wie fast alle Kollegen (ich vermute auch, dass für Anwält*Innen und Ärzt*Innen gleiche Vorschriften gelten, zumindest strafrechtlich ist das so). Jedenfalls dann, wenn Sie eine Einverständniserklärung des Patienten haben, sehe ich keine unvertretbaren Risiken. Das Problem taucht im Formum an verschiedenen Stellen auf - ich glaube Anwälte sind da sorgloser.
Beantwortet von (460 Punkte)
0 Punkte
17,637 Beiträge
25,782 Antworten
45,958 Kommentare
20,723 Nutzer