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Seit dem Letzten Update gibt es keine Warnung mehr, wenn die ziffer 30201 mehr als 2 x im Quartal zum Ansatz kommt (s. Leistungslegende 30201). Dies sollte dringend wieder eingeführt werden, da ansonsten die Ziffern bei der Abrechnung gelöscht werden müssen.
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4 Antworten

Eine entsprechende Regelung findet sich im elektronischen EBM-Katalog der KBV nicht (mehr?). Vermutlich weil es Sonderregelungen gibt, bei der eine mehr als zweimalige Abrechnung im Behandlungsfall erlaubt ist:

Die Gebührenordnungsposition 30201 ist im Behandlungsfall zweimal berechnungsfähig. Ist ein ausreichender Behandlungseffekt mit der zweimaligen Erbringung der Gebührenordnungsposition 30201 im Quartal nicht erzielt worden, kann im Ausnahmefall jede weitere Behandlung nur mit ausführlicher Begründung zur Segmenthöhe, Blockierungsrichtung, muskulären reflektorischen Fixierung und den vegetativen und neurologischen Begleiterscheinungen erfolgen.

https://www.kbv.de/html/13259.php?srt=relevance&stp=fulltext&q=30201&s=Suchen )

Sie können die Ziffer also öfter als zwei mal abrechnen, müssen dann aber eine Begründung angeben. Eine allgemeine Meldung 'sollte nicht mehr als 2 mal abgerechnet werden' wäre dann auch irreführend. Eine Meldung 'darf nur mit Begründung mehr als 2 mal abgerechnet werden' kann im Datenmodell des KBV-EBM-Katalogs aktuell nicht abgebildet werden.

Beantwortet von (67.4k Punkte)
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Sehr geehrter Herr Berg,

vielen Dank für ihre Antwort. Dennoch war es bisher so, dass bei der 3. Abrechnung der Ziffer 30201 zumindest ei Hinweis erschien, dass diese bereits schon 2 x abgerechnet wurde. Dies fehlt seit dem letzten Update. Dies ist allerdings sehr holfreich, da man dann wieß, dass eine AUfwendige und Umfangreiche Begründung für eine erneute Abrechnung nötig wäre. Leider kann man dies nicht wie bei den GOÄ Ziffern selbst einstellen
Beantwortet von (230 Punkte)
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Sie müssen aktuell diese Prüfung am Ende des Quartals leider mithilfe des Statistik manuell durchführen. Ob eine Ziffer mehr als x mal auf einem Schein vorkommt können sie folgendermaßen per Statistik bestimmen:

1.) Statistik "EBM-Leistungen" mit dem betroffenen Quartal und 'EBMZiffer ist 30201' ausführen.

2.) Aktionen->Gruppierung per Spalte 'scheinID'

3.) In der Spalte Anzahl absteigend sortieren und die Karteien druchgehen bis Sie bei '2' angkommen sind.

oder

3.) Aktionen->Gruppenzeilen in eigenem Fenster öffnen

4.) Nach Anzahl '>2' filtern

 

Alternativ können Sie die Ziffer auch einfach mehr als 2 mal abrechnen und von der KV dann überzählige Vorkommen streichen lassen.
Sehr geehrter Herr Berg,

dies beantwortet mir allerdings nicht die Frage, warum der Hinweis bisher immer gegeben wurde und nun nicht mehr! Hierfür gibt es doch die blauen Hinweise die zur Info da sind und dies uach bisher immer waren. Warum wurde dieser hier abgeschafft?

Armin Haßdenteufel
Beantwortet von (230 Punkte)
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ich dachte das ergäbe sich druch das (mehr?) in meiner ersten Antwort.

Wenn dieses Hinweis bisher kam, war er bisher Bestandteil des digitalen EBM-Kataloges der KV. Nun ist er in diesem Katalog nicht mehr enthalten und wird daher nicht mehr angezeigt.

Warum die KV/KBV diese Regelung im Katalog abgeschafft hat, habe ich versucht oben zu mutmassen. Endgültig kann das nur die KV oder die KBV erklären.

Nach Verfolgung dieses sehr informativen Fadens böte sich ab der dritten Abrechnung die (automatisierte) Verzweigung in ein Formular an, das die Kriterien Segmenthöhe, Blockierungsrichtung, muskuläre reflektorischen Fixierung und (den vegetativen und) neurologische Begleiterscheinungen aufnimmt, und das dann geeignet der KV zur Verfügung gestellt werden müsste: Entweder als Nacharbeit mit der KV per Fax oder man findet einen anderen "moderneren" Weg. Da ist aber erst einmal die zuständige KV gefordert.

Herbstliche Grüße aus dem Harz

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