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KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Hallo,

wir haben in der Abrechnung durch sie KV festgestellt, dass, obwohl die Behandlungen in der Gemeinschaftspraxis in etwa gleich verteilt sind, es zu einem starken Unterschied der Scheinverteilung auf die jeweiligen LANR in der KV Abrechnung kommt. Was in Tomedo legt fest, auf welche LANR der Schein abgerechnet wird? Der Nutzer, der die Ordiantion abrechnet? Kann man diese in der Statikfuntion überwachen um "gegnzusteuern"?

Vielen Dank
Gefragt von (340 Punkte)
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3 Antworten

Die Zuordnung von Schein zu Arzt (LANR) erfolgt direkt beim Anlegen des Scheines durch Ihre MFA. Sie hat hier eine Auswahlmöglichkeit. Wir haben dasselbe Problem. Da das Kürzel meines Partner mit "C" beginnt und meines mit "F", wird das Kürzel meines Partner überdurchschnittlich häufig gewählt, da es in der Auswahlliste oberhalb liegt.

Die unterschiedliche Scheinzahl kann zu einem Problem werden, falls Sie Ihre Gemeinschaftspraxis einmal in 2 unabhängige Sitze aufteilen, da dann die KV die Zahlen des entsprechenden Vorjahresquartal heranziehen wird, wenn Sie nicht beide glaubhaft machen können, dass die Scheinverteilung in etwas 50/50 war. Dies könnte z.B. auch geschehen, wenn man nicht im Frieden auseinander geht und der eine der Meinung ist, viel mehr gearbeitet zu haben.
Beantwortet von (860 Punkte)
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Vielen Dank für die Antwort.
Ich kann diese Möglichkeit, bei Scheinneuanlage einen Arzt auszuwählen leider nicht finden. Wo ist diese versteckt?
Viel Grüße S. Groß
Sie haben recht, das war meinerseits vielleicht etwas betriebsblind. Nach dem Einlesen der Krankenkassenkarte haben meine MFA die Aufgabe, die Grundpauschale direkt in der Patientenkartei bei den Leistungen einzupflegen. Hier können Sie ja bei jeder Leistung wählen, wer der Leistungserbringer ist. Der Leistungserbringer der Grundpauschale "hat" hiermit den Schein.

KV-Scheine haben keinen einzelnen Abrechner. Vielmehr können verschiedene Ärzte Leistungen auf dem Schein erbringen. Die Dokumentation des Abrechners geschieht pro Leistung. Dort wird die folgende Logik benutzt:

aus dem Handbuch:

 

Wie wird der Leistungserbringer für eine Leistung bestimmt?

1.) Ist der eingeloggt Nutzer ein Vertragsarzt oder Leistungserbringer, dann wird dieser genommen. 2.) Ist ein Besuch vorhanden, wird der Hauptbehandelnde Arzt des Besuches genommen.

Ansonsten gibt es keinen Leistungserbringer.

Wie wird der abrechnende Arzt für eine Leistung und Formularen bestimmt ?

Bestimme den Leistungserbringer LE (s.o.).

1.) Rechnet der Leistungserbringer auf einen anderen Arzt A ab, dann wird dieser Arzt A genommen. 2.) Ist der Leistungserbringer Vetragsarzt, dann wird LE genommen.

 

Evtl. hilft es ihnen also schon, wenn vor der Leistungsdokumentation der behandelnde Arzt für den Besuch druch die Schwestern dokumentiert wird (Patientendetails-Fenster)

 

Über die Statistik EBM->EBM-Leistungen - Summern haben Sie die Möglichkeit die Summen der erbrachten Leistungen zu überwachen.

Beantwortet von (73k Punkte)
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Vielen Dank für die Antworten.

Das der jeweilige Abrechnende für die Leistung verantwortlich zeichent ist klar.

Dennoch enteht bei der Quartalsabrechung durch die KV eine RLV-Relevante Fallzahl des Abrechungsquartals, diese bestimmt dann die RLV Obergrenze. Unsdzwar pro Arzt mit LANR.

Diese Fallzahl ist die "Anzahl der Abrechungsscheine (egal wieviele Ärzte welche Leistungen auf diesem erbracht haben) und wird dann einer LANR zugeordnet. D.h. egal welche Ärzte welche Leístungen auf einen Schein abrechen, am Schluß wird dieser Schein einer LANR zugeordnet. Damit haben KV-Scheine zwar keine einzelnen Abrechner, im Abrechungsquartal sind sie aber einer LANR zugeprdnet und hier für das RLV verantwortlich.

Ist es nun tatsächlich so, das demjenigen Arzt (LANR), der die Grundpauschale abrechnet, dieser Schein dann RLV-technisch zugeordnet wird?? Diese hat bei Fallzahlzuwachsbegrenzungen oder NAchweisen von Leistungen bei Beantragen einer Weiterbildungsberechtigung durchaus Relevanz und macht derzeit Probleme!!
Nach meinem Verständnis hängt die RLV-Fallzahl normalerweise ebenfalls von den einzelnen Leistungen ab, wobei die Höhe des Fallwertes KV-spezifisch gehandhabt wird.

Angenommen Sie haben in Bayern zwei Patienten im Quartal, bei beiden wird die Grundpauschale (09211) und zusätzlich eine Tamponade (09310) abgerechnet (ob das fachlich Sinn macht, kann ich leider nicht einschätzen). Beide Leistungen sind laut KV-Bayern wohl RLV-relevant. Wenn jetzt bei beiden Patienten die 09211 auf Arzt 1 abgerechnet wird, und bei einem die 09310 ebenfalls auf Arzt 1, während beim anderen Patienten die 09310 auf Arzt 2 geht, dann haben beide Ärzte RLV-relevante Fälle, jedoch sollte Arzt 1 einen höheren RLV-Wert haben.

Die ganze RLV-Thematik und Berechnung wird jedoch von jeder KV individuell gehandhabt, in den EBM-Definitionen welche wir als Softwarehaus erhalten steht hierzu nur: "Mit Inkraftsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 gilt der RLV offiziell nicht mehr, sondern ist stattdessen durch regionale Regelungen zu ersetzen.". Von daher ist es wahrscheinlich am sinnvollsten, Sie sprechen hierzu bzw. zu der genauen Berechnungsgrundlage bzgl. der Fallzahlen noch mal mit dem zuständigen "Abrechnungsberater" Ihrer KV.

Ein mögliches Mittel zur "Überwachung" der Verteilung von Leistungen könnte das Quartalsbudget sein. In der Tagesliste können Sie über den Menüpunkt "Panel -> Zeitbedarf (Quartalsbudget)" (bzw. durch Drücken von "alt + Leertaste" und dann Eingabe "Quartalsbudget") das entsprechende Panel aktivieren:

Dort haben Sie dann immer einen "Live-Vergleich" welcher Arzt wie hoch in seinem Budget ist und können ggfs. "gegensteuern". Eventuell hilft das ja weiter...

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