E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
TI Störung: Beeinträchtigungen beim Vertrauensdiensteanbieter medisign
Weitere Informationen Link.
Hallo,

dank Impfungen und Abrechnung via BAS / Reiserückkehrer gibt es bei vielen Patienten zwei Scheine.

Alle Rezepte, Formulare o.ä. laufen aber wie gewohnt über die GKV, nicht über das BAS bzw. den Schein für die Impfung.

Daher bräuchte es

a) die Möglichkeit, wie beim GKV-Rezept den Kostenträger auch bei anderen Formularen auszuwählen (z.B. KBV-Header)

und

b) primär als Kostenträger beim Druck die GKV zu nutzen und nicht das BAS.

Vielen Dank.
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1 Antwort

Die allermeisten Formulare bieten diese Möglichkeit. 

Für den KBV-Header gibt es das Formular 'KBV-Header mit Formularfenster.

 

Zum Punkt 'Primäre Nutzung Nicht-BAS': Dazu gibt es bereits interne tomedo-Logik. Diese setzt aber voraus, dass Sie den BAS-Behandlunsgausweis als 'zur Kostenträgerbestimmung ignorieren' markieren. Scheine/Kostenträger mit dieser Kennzeichnung werden beim Erstellen von Formularen nur dann vorausgewählt, wenn Sie am gleichen Tag erstellt wurden.

Beantwortet von (67.8k Punkte)
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