E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Guten Morgen in die Runde, Frage an alle für die die KV- Hessen zuständig ist:

Wird irgendwie von unserer Seite aus gekennzeichnet dass das ePA - Upgrade erfolgt ist? Ich finde nur eine Ziffer (98152) mit der man die Karenz von 3 Monaten auslöst (Für Bestellung vor dem 1.7. ohne Installation), aber keine für die erfolgreiche Installation. Laut KV Hessen- Hotline würde das von der Software-Firma an die KV übermittelt, ich bin mir aber nicht sicher ob die Dame am Telefon so gut Bescheid wußte. Von Zollsoft habe ich noch keine Antwort erhalten, nächste Woche ist Abrechnung und ich möchte nicht 1% Strafe unnötig zahlen. Falls da jemand etwas genaueres weiß, bitte hier kurz posten.

Für Kim gibt es auch eine Ziffer (98151), wäre das jetzt auch mit dem ePA- Upgrade ansetzbar? (Wir haben noch keine KIM- Adressen eingerichtet)

Vielen Dank im Voraus
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1 Antwort

Hallo Herr Becker,

laut KV Ba-Wü wird der Nachweis über das Upgrade mit der Abrechnung Q3 automatisch übertragen. Evtl. ist das bei Ihnen ja auch so, sinnvoll wäre es allemal,

https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/ist-ihre-praxis-epa-ready/

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Vielen dank Frau Wieder!

Inzwischen habe ich folgende Mail von der KV Hessen erhalten:

Bei der Ziffer 98152 handelt es sich um das Update für die elektr. Patientenakte (ePA) die ab 01.07.2021 verpflichtend ist. Sofern ihr Softwareanbieter das Update nicht bis zum 30.06.2021 durchführen kann setzen Sie diese Ziffer einmalig in der Quartalsabrechnung an, so entgehen Sie einer Honorarkürzung um 1%. Falls das Update fristgerecht durchgeführt wird ist Ihrerseits nichts weiter zu unternehmen, wir werden mit der Übermittlung der Abrechnung automatisch über das Update informiert.
Hallo Herr Becker,

wie telefonisch besprochen, werden wir Ihnen durch den Support eine entsprechende Bestätigung des durchgeführten Upgrade Ihres Konnektors auf ePA/PTV4 zukommen lassen.
Die ePA-Funktionalität von tomedo wird automatisch über das Quartalsupdate bereitgestellt, dieses Sie dementsprechend einspielen sollten um den Dienst zu nutzen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Information zu ePA über unseren Quartalsnewsletter in der nächsten Woche sowie eine Info über das bereitsgestellte Changelog.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Hallo Herr Becker,

vielen Dank für die Info zu der Ziffer 98152. Vielleicht eine dumme Frage, ich habe verstanden, ebenfalls durch ein Telefonat mit der KV, dass diese Ziffer für die Abrechnung Q2 bei irgendeinem Patienten eingegeben werden soll. Aber ich bekomme die Ziffer nicht rein, sie existiert nicht. Kann ich da was tun, muss tomedo etwas tun?

Danke im Voraus,

VG Armin Kreutz
Die Ziffer müssen sie erst selber unter Admin/EBM- Katalog ( glaube ich, bin am Handy) einpflegen. Bei der KV-Testabrechnung wird sie mir auch noch als Fehler ausgegeben, meist hat die KV selber noch nicht ihr Regelwerk angepaßt, war zumindest beim letzten Mal auch so. Dann die Ziffer einfach bei irgendeinem Patienten einmal eingeben.
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