E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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ich glaube nicht, dass eine Leistung mit EBM Ziffer nach GOÄ abgerechnet werden darf, auch die Impfung selbst ist ja unabhängig vom Versichertenstatus via BAS abzurechnen.
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Abrechnung via BAS, so haben wir es jedenfalls verstanden
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Ich denke Ziffer 70 GOÄ wäre möglich oder 70A mit 5€

Laut KVWL Prüfmodul ist einen Impfzertifikatsziffer auf dem BAS Schein bei GOÄ Patienten nicht möglich
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KVSH Abrechnungscheck sagt:

"Für den Kostenträger 38825 (Bundesamt für Soziale Sicherung) kann nur der Leistungsbereich 88320-88360 berechnet werden."

Da sind die Zertifikatsziffern 88350 ff. also mit drin
Beantwortet von (4.3k Punkte)
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In Sachsen werden diese Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Es scheint unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland zu geben.
Beantwortet von (4.5k Punkte)
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KV Abrechnung mit Prüflauf ist mit Abrechnung über das BAS ohne Fehler durchgelaufen (Niedersachsen).

Vielen Dank für alle Hinweise.
Beantwortet von (33.4k Punkte)
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