Liebe Thüringer Kassenärzte,

einige von Ihnen haben ein Schreiben der KVT erhalten mit dem Betreff „Prüfungen bezüglich der Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur“, und dem Vermerk „ePA: Eigenerklärung, aber keine Systemunterstützung lt. KVDT 935414897“.
In Rücksprache mit der KVT können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten, da tomedo die Informationen zur Nutzung der Fachanwendungen korrekt übertragen hat. Eine Meldung bei der KVT oder unserem Support ist nicht notwendig.

Sollte in dem Schreiben ein anderer Vermerk stehen, setzen Sie sich bitte mit der KVT in Verbindung.
Jeder Patient, der eine meldepflichtige Tumorerkrankung hat, muss auch informiert und gefragt werden, ob er mit der Meldung beim Krebsregister einverstanden ist. Daten von Patienten, die widersprochen haben, dürfen also nicht exportiert und weitergemeldet werden. Ich wollte daher vorschlagen eine Checkbox "Pat ist mit Meldung beim Krebsregister einverstanden“ bei der DSGVO-Abfrage (Pat erlaubt Kommunikation per Mail Fax etc.) zu ergänzen, die sowohl für AK-Bedingungen (z.B. für den Aufruf des Widerspruchsformulars) verwendet werden kann, als auch vor dem Export in Onkogister abgeprüft wird, um unnötige Folgemeldungen zu vermeiden.
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2 Antworten

Hallo,

da würde ich mich gerne anschliessen.
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Hallo Herr Dr. Wacker,

ich habe für diesen Wunsch ein Ticket bei uns angelegt.

Gruß,
 Klaus Wissmann
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