Hallöchen,
im Schreiben unserer KV Thüringen vom 19.06.20 wird angekündigt, dass wir ab 01.07.20 Covid-Abstriche auf Staatskosten veranlassen dürfen, wenn der Patien einen Berechtigungsschein erhalten hat.
Jetzt steht in dem Schreiben drin, wir sollen als Kostenträger folgende Informationen eintragen:
VKNR: 93801
IK: 100093801
Kassenname: TMBJS
Wie mache ich das? Lege ich einen Privatabrechnung an? Muss ich z.B. ei einem Stammpatienten einen Doppelschein anlegen um diesen Abstrich über den gesonderten Kostenträger abzurechnen?
Vielen Dank schon mal!
im Schreiben unserer KV Thüringen vom 19.06.20 wird angekündigt, dass wir ab 01.07.20 Covid-Abstriche auf Staatskosten veranlassen dürfen, wenn der Patien einen Berechtigungsschein erhalten hat.
Jetzt steht in dem Schreiben drin, wir sollen als Kostenträger folgende Informationen eintragen:
VKNR: 93801
IK: 100093801
Kassenname: TMBJS
Wie mache ich das? Lege ich einen Privatabrechnung an? Muss ich z.B. ei einem Stammpatienten einen Doppelschein anlegen um diesen Abstrich über den gesonderten Kostenträger abzurechnen?
Vielen Dank schon mal!