E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
In Hamburg muss man bei Beschäftigten in Schule mit Auftrag von der Gesundheitsbehörde den Covid 19 Abstrich gesondert abrechnen:

VKNR ist 02804 und IK Nr 000002804, dann noch GOP 98243. Wir können weder die beiden Nummern so eintragen, dass das System es akzeptiert und die GOP Nummer ist nicht bekannt im System. Haben Sie eine Tip?

Mit freundlichen Grüßen

S.Renz
Gefragt von (370 Punkte)
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Wir schicken die "Gutscheinleute" entweder zur Abstrichstelle oder machen einen symptomatischen Fall draus der ganz normal abgerechnet wird...

1 Antwort

Hallo Frau Renz,

ich denke, Sie müssen beides erst selbst anlegen. Den Kostenträger erstellen Sie über

Verwaltung  - Kostenträger/Krankenkassen, s. https://forum.tomedo.de/index.php/29791/neuen-kostentrager-erstellen-abrechnungsbereich-scheinart?show=29791#q29791

Die GOP können Sie über Admin - KV(EBM) - EBM-Katalog und dann auf + hinzufügen.

Herzliche Grüße

Beantwortet von (17.7k Punkte)
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Vielen Dank, hat geklappt!
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