Liebe tomedianer,
einen schönen "guten Abend" allerseits
Seit Februar diesen Jahres bin ich zufriedener tomedo-Benutzer und stehe gerade vor meinem ersten Problem bei der Eintragung von EBM-Ziffern auf den GKV-Schein. Seit dem 1.April diesen Jahres existiert ein neuer EBM-Abschnitt 35.2.3.2 der neue Zuschläge bei Kurzzeittherapien regelt. Laut schriftlicher Mitteilung der KV Westfalen-Lippe sollen diese Zuschläge im Quartal II/2020 noch durch die Leistungserbringer (also mich ;-) ) selbst in der Abrechnung eingetragen werden. Allerdings habe ich die relevanten GOP (Konkret GOP 35591) nicht im tomedo in der sonst üblichen Weise eintragen können, da diese GOP (ebenso wie die anderen des Abschnitts 35.2.3.2) nicht im tomedo hinterlegt sind.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich das Problem lösen kann?
Vielen Dank + Grüße aus Recklinghausen
Peter Wolff
einen schönen "guten Abend" allerseits
Seit Februar diesen Jahres bin ich zufriedener tomedo-Benutzer und stehe gerade vor meinem ersten Problem bei der Eintragung von EBM-Ziffern auf den GKV-Schein. Seit dem 1.April diesen Jahres existiert ein neuer EBM-Abschnitt 35.2.3.2 der neue Zuschläge bei Kurzzeittherapien regelt. Laut schriftlicher Mitteilung der KV Westfalen-Lippe sollen diese Zuschläge im Quartal II/2020 noch durch die Leistungserbringer (also mich ;-) ) selbst in der Abrechnung eingetragen werden. Allerdings habe ich die relevanten GOP (Konkret GOP 35591) nicht im tomedo in der sonst üblichen Weise eintragen können, da diese GOP (ebenso wie die anderen des Abschnitts 35.2.3.2) nicht im tomedo hinterlegt sind.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich das Problem lösen kann?
Vielen Dank + Grüße aus Recklinghausen
Peter Wolff