Guten Tag,

ich möchte gerne für einen Pat. zwei Rechnungen anlegen - eine Rechnung soll an die Kasse gehen (2,3facher GOP Satz) und die zweite Rechnung an den Pat. (1,2facher GOP Satz). Ist das möglich und wenn ja wie (Hintergrund: es handelt sich um das Kostenerstattungsverfahren mit Abtretungserklärung, die Kasse zahlt jedoch nicht den ganzen Betrag (3,5facher GOP), weshalb die Pat. die Rechnung für die Differenz bekommt. Es handelt sich demnach um eine private Rechnung.

besten Dank

Michaela
Gefragt in Frage von (390 Punkte)
0 Punkte
einfach per "+" eine zweite Rechnung (2.ten p-Schein) anlegen und dort den "Satz" ändern....

- oder hatte ich Ihr Anliegen falsch verstanden?
Wieso nicht die komplette Rechnung an den Patienten schicken und der bekommt den Anteil erstattet? Das ist doch egal. Sie bekommen doch eh das Geld vom Patienten.
danke, ich probiere das mal wie oben beschrieben.

Hintergrund ist wie gesagt, dass der 3,5fache Satz zum Tragen kommt, die Pat. jedoch nicht diesen Betrag vorstrecken kann - die gesetzliche Kasse bezahlt im Rahmen der Kostenersttatung den 2,3fachen GOP Satz. Deshalb stelle ich zwei Rechnungen.
Dann verlängern Sie doch das Zahlungsziel, da muss er nichts vorstrecken. Das mit den zwei Rechnungen finde ich kritisch, ein spitzfindiger Jurist hat da bstimmt was zu meckern, wenn Sie die selbe Leistung zweimal abrechnen...
Außerdem könnte der Patient rein theoretisch die zweite Rechnung bei der Kasse einreichen und erstatten lassen. Das wäre in meinen Augen vielleicht Betrug. Da wäre ich vorsichtig.

1 Antwort

Sehr geehrte Frau Klien,

wie von Herrn Schröter beschrieben können Sie über den "+"-Button eine zusätzliche Rechnung mit anderem Steigerungsfaktor hinzufügen. Ich würde hier an der Stelle allerdings große Zweifel anbringen, dass das Erstellen von zwei Rechnungen zu ein und der selben medizinischen Leistung GOÄ-konform ist. 

Alternativ bietet tomedo die Möglichkeit in den Rechnungsdetails (Teil-)Zahlungen zu hinterlegen. Der Ablauf wäre dann wie folgt: Sie stellen die volle Rechnung mit 3,5-fachen Steigerungsfaktor und reichen diese bei Vorliegen einer Abtretungserklärung bei der GKV ein. Über Kostenerstattung wird dann ein Teilbetrag x an Sie ausgezahlt. Diesen können Sie dann in den Rechnungsdetails unter Zahlungen hinterlegen und die Rechnung anschließend neu drucken und dem Patienten aushändigen. Der Patient kann dann den Restbetrag begleichen.

Das wäre auch rechtlich eindeutig. Es handelt sich nur um eine Rechnung. Entsprechend dem Behandlungsvertrag und der GOÄ schuldet Ihnen der Patient den vollen Rechnungsbetrag. Aufgrund der Abtretungserklärung konnten Sie bereits einen Teilbetrag von der GKV erhalten. Der Patient haftet dann nur noch für den Restbetrag. Es liegt dann also eine Rechnung vor, die in zwei Zahlungen beglichen wurde.

Mit der Standard-Privatrechnungsvorlage von tomedo sähe das für den Patienten dann so aus:


Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Schwark

Beantwortet von (860 Punkte)
+1 Punkt
Vielen Dank - ich habe das so versucht - die Teilzahlung hinterlegt...wenn ich jetzt die Rechnung erneut drucke, hat sich nichts verändert - wie bekomme ich diese Rechnung wie sie oben eingefügt haben? abzgl. bereits geleisteter Teilzahlungen?

besten Dank

Michaela

Korrektur nach interner Rücksprache

Sehr geehrte Frau Klien,

dafür kann es mehrere Gründe geben. Wenn Sie die Rechnung bereits gedruckt haben und neben dem Details-Button der Öffnen-Button erscheint, raten wir Ihnen aus rechtlichen Gründen von einem erneuten Rechnungsdruck ab. Im Regelfall fordert das Finanzamt eine lückenlose Rechnungsdokumentation. Das Drucken der selben Rechnung in zwei Versionen ist zumeist unzulässig. Beim Hinterlegen der Zahlung wird aus diesem Grund die hinterlegte Rechnungs-PDF nicht aktualisiert.

Sofern Sie die Rechnung noch nicht gedruckt haben, prüfen Sie bitte unter Admin > Vorlagen, ob die verwendete Privatrechnungsvorlage das passende Briefkommando $[pr_summeTotalMitZusammensetzung]$ enthält. In der standardmäßig von uns bereitgestellten Vorlage sollte das der Fall sein. Außerdem achten Sie bitte darauf, dass Sie vor dem Hinterlegen der Zahlung keine händischen Änderungen an der Rechnung vornehmen. Sobald eine manuelle Änderung vorgenommen wurde, werden die Briefkommandos beim Drucken nicht noch einmal ausgelesen, sondern der letzte von Ihnen gespeicherte Stand wiederverwendet.

Sollten Sie damit nicht das gewünschte Verhalten bekommen, können Sie sich gern nochmal per Direktnachricht an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Schwark

Der Betrag auf der (Rest-)Rechnung ändert sich erst durch die Einbuchung der Teilzahlung. Die ist ja wahrscheinlich noch nicht erfolgt. Sie können das ja mal bei einer Testrechnung simulieren, dann verstehen sie, was passiert....
also ich habe die Rechnung gedruckt, der Krankenkasse geschickt, die hat jetzt einen Teil davon bezahlt, diese habe ich unter Details eingetragen (Zahlungseingänge)...wenn ich die Rechnung jetzt erneut drucke, ändert sich nichts an der Summe...oder können Sie mir bitte sagen wie ich die drucken soll, so dass der Teilbetrag auf der Rechnung steht? das Briefkommando stimmt...vielen Dank!
16,088 Beiträge
23,864 Antworten
42,004 Kommentare
11,700 Nutzer