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Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher aber die Analagogziffer nach §6 muss doch die gleiche Vergütung haben wie die Originalziffe oder etwa nichtr? Tomedo setzt diese beim kopieren nicht ein, ist das gewollt?

Viele Grüße,

 

Peter Balogh
Gefragt von (55.3k Punkte)
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2 Antworten

Meinen Sie hier sicher Konziliarärztliche Rechnung? Hier gilt unsereswissens 15% Reduktion auf alles, auch Analogziffern. Die der Arzt auch noch einen Satz auf die Rechnung schreiben muss, verrechnen wir die 15% nicht in tomedo sondern ziehen sie in der Rechnung ab. In der Mustervorlage steht dann das unter dem Gesamtbetrag:

Konsiliararzt – Minderungspflicht i.H.v. 15 % aus § 6a GOÄ

Beantwortet von (89.4k Punkte)
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Nein ich meine das Anlegen einer Analogziffer nach §6.
Da war ich wohl falsch. Schauen wir uns an.
In der GOÄ-Katalogverwaltung kann man Analogziffern auf zwei verschiedene Weisen anlegen.

1.) per '+'-Button. Dann erhalten Sie eine leere Ziffer ohne Punktwert und tarifspezifische Steigerungsfaktoren

2.) per 'neuer Eintrag aus Auswahl'. Hier sollten eigentlich alle Werte aus dem vorher ausgewählten Eintrag übernommen werden. Beim Testen ist mir allerdings aufgefallen, dass der Euro-Wert nicht übernommen wird. Dies werden wir in einer der nächsten Versionen korrigieren.
Beantwortet von (72.6k Punkte)
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Super, vielen Dank.
Herr Berg, könnte auch noch der Code kopiert werde mit -kopie oder x, oder  a b c hochgezählt und als Verfallsdatum auf den 31.12.9000 gesetzt werden? Ich weiss es ist hier kein Wunschkonzert aber wenn die Kopie das macht muss man nicht mehr viel machen beim Analogziffer anlegen.
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