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Sehr geehrte tomedo-Nutzer,

an uns ist die Bitte heran geetragen worden eine kleine Änderung betreffs der Diagnosesicherheit vorzunehmen.

Diesbezüglich wollten wir eine kleine Umfrage starten.

Aktuell ist es so das bei Verdachtsdiagnosen, "Verdacht auf" angegeben wird. Einer unserer Kunden hat sich gewünscht dies auf V.a. abzuändern. Prinzipiell wäre das auch sinnvoll und wir würden dies ohne weiteres tun.

Wir möchten aber auch gerne mehr Meinungen diesbezüglich einholen.

Daher meine Frage an Sie: Wünschen sie auch diese Veränderung oder sollen wir den derzeitigen Ist-Zustand beibehalten?

Nach der ersten Juni-Woche wird die Geschäftsleitung dann eine Entscheidung treffen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Ziebula
Gefragt von (1.2k Punkte)
+1 Punkt

4 Antworten

Lieber Herr Ziebula,

zu dem Thema meine erbsenzählerischen Gedanken:

Eine klare Präferenz habe nicht. Ausgeschrieben ist es schöner, abgekürzt kompakter. Beides hat Vor- und Nachteile. In Formularen mit begrenztem Platz allerdings überwiegen die Vorteile der kompakten Abkürzung.

Eine Sache halte ich jedoch für wesentlich: Es gibt vier Qualifikatoren der Diagnosesicherheit (gesichert, Verdacht auf, Zustand nach, Ausschluß), die man konsistent handhaben sollte. Wenn Wechsel zu "V.a.", dann auch Wechsel zu "Z.n." für "Zustand nach". "Gesichert" würde man wie bisher einfach weglassen. "Ausschluß" würde man ausgeschrieben lassen müssen. Es gibt zwar Überweisungen "Z.A.", also zum Ausschluß. Der Qualifikator A in der ICD wird aber vergeben, wenn der Ausschluß schon vollzogen ist und dient zur Rechtfertigung der zum Ausschluß führenden Diagnostik, bis dahin ist es ein V. Und eine Abkürzung um der Abkürzung willen ("Ausschl." o.ä.) wäre dann doch wenig sinnvoll.

Es gäbe noch einen Umstand, der für die Abkürzungen spricht. "Zustand nach" erfordert den Dativ, "Verdacht auf" den Akkusativ. Von keiner Software aber werden die Diagnosebezeichnungen (insbesondere solche mit Adjektiven) entsprechend dekliniert. Bei Verwendung der Abkürzungen tut das nicht ganz so weh. Das soll jetzt keine Aufforderung an Zollsoft sein; bei der Umsetzung einer korrekten Deklination würden Sie ja wahnsinnig. Irgendwie haben wir uns alle an "Zustand nach Leichte depressive Episode" und ähnliche Sprachmonster gewöhnt. Eigentlich wäre es eine Hausaufgabe für das DIMDI, in den elektronischen ICD-Datenbanken die entsprechende Infrastruktur zu schaffen.

Viele Grüße nach Jena und ein hoffentlich sonniges Wochenende.
Beantwortet von (8.5k Punkte)
+3 Punkte
Hallo Herr Prater,

dem ist - auch nach dem Wochenende - nichts hinzuzufügen. Aus Platzgründen tendiere ich eher zu den beiden Abkürzungen.

Viele Grüße aus Wuppertal,
Henrich Wenzel
"Aus Platzgründen tendiere ich eher zu den beiden Abkürzungen." Ich auch!
Ich hole den Faden mal hoch. Ist eine maligne Neubildung noch nicht gesichert tragen wir die Diagnose als V.a. ein. Es wird jedoch in den meisten Fällen vergessen die Diagnose nach histologischer Sicherung auf gesichert zu setzten. Dann gibt es Post von der KV wie letzte Woche.

Wäre es möglich bei der Quartalsabrechnung auf V.a Diagnosen hinzuweisen? Diese können nie in der Abrechnung stehen bleiben.
Beantwortet von (55.2k Punkte)
0 Punkte
Hallo Martin,

Ich kann mit beiden Varianten gut leben, tendiere aber eher zum Ausschreiben.

 

Gruss Philipp Z.
Beantwortet von (340 Punkte)
0 Punkte
Lieber abgekürzt, aber mit Leerzeichen dazwischen, also "V. a." statt "V.a."
Beantwortet von (390 Punkte)
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