E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
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Den Gesamtbetrag einer Rechnung können Sie nicht ändern, da er aus den Einzelleistungen der Rechnungen berechnet wird. Sie können aber eine Rechnung im Nachhinein ändern, einzelne Leistungen löschen, den Tarif anpassen usw. und nochmals drucken.

Dazu öffnen Sie die Rechnung in der Kartei (Doppelklick auf die Rechnung in der Verwaltung), klicken auf "Details zeigen" und entfernen das Häkchen bei "Gedruckt". Nun können Sie die Rechnung wieder editieren und erneut drucken. Die erste Version der Rechnung bleibt dabei unter "Gespeicherte Rechnungen/Mahnungen"  erhalten.

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Alternativ können Sie bei Kürzungen im Rechungsdetails-Fenster "Teilzahlung" ankreuzen und rechts daneben den tatsächlich gezahlten Betrag angeben. So behalten Sie die Übersicht darüber, was ursprünglich in Rechnung gestellt und was tatsächlich bezahlt wurde. In der Privatrechnungsverwaltung gibt es neben Teilzahlungs-Betrag auch eine Spalte "Restbetrag", in der für jede Rechnung die Differenz aus Gesamtbetrag und Teilzahlungs-Betrag aufgelistet ist, so dass Sie schnell sehen können, welche Rechnungen gekürzt wurden und um wieviel.
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